Winterchaos im Berufsverkehr: Diese Rechte haben Arbeitnehmer und Chefs bei Verspätungen
Brigitta SchülerWinterchaos im Berufsverkehr: Diese Rechte haben Arbeitnehmer und Chefs bei Verspätungen
Strenger Winterwetter chaotisiert Berufsverkehr in Deutschland – welche Rechte Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben
Harter Winter mit Schnee, Eis und klirrender Kälte sorgt bundesweit für massive Verspätungen auf dem Weg zur Arbeit. Viele Beschäftigte kämpfen sich nur mit Mühe durch den Berufsverkehr – doch wenn sie zu spät kommen, haben Arbeitgeber klare Rechte.
Nach deutschem Arbeitsrecht gilt das Prinzip des „Verzögerungsrisikos“: Unternehmen müssen keine Lohnfortzahlung leisten, wenn Mitarbeiter wegen unabwendbarer Umstände wie Wetterchaos zu spät erscheinen. Diese Regelung ist in den Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert. Bei wiederholten Verspätungen ohne angemessene Vorsorge können Firmen sogar Gehaltsabzüge vornehmen oder die fehlenden Stunden als unbezahlt verbuchen.
Arbeitnehmer müssen vorbauen Beschäftigte sind verpflichtet, sich auf winterliche Bedingungen einzustellen – etwa durch frühzeitiges Losfahren oder die Kontrolle von Verkehrsmitteilungen. Wer dies versäumt und dadurch regelmäßig zu spät kommt, riskiert eine Abmahnung.
Wann der Lohn trotzdem gezahlt werden muss Allerdings gibt es Ausnahmen: Kann ein Betrieb wegen extremer Wetterlagen nicht öffnen, haben Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf ihren Lohn. Zudem tragen Arbeitgeber das „Betriebsrisiko“, das heißt: Bei Störungen, die den Arbeitsplatz selbst betreffen – wie etwa ein stromloser Betrieb –, dürfen keine Lohnkürzungen vorgenommen werden.
Klare Kommunikation verhindert Konflikte Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten frühzeitig über absehbare Verspätungen informieren. So lassen sich Streitigkeiten über fehlende Stunden oder Gehaltsabzüge oft vermeiden.
Fazit: Wer sich anpasst, spart Ärger Während Beschäftigte alles Zumutbare tun müssen, um pünktlich zur Arbeit zu gelangen, bleiben Arbeitgeber berechtigt, bei wiederholten Verspätungen Konsequenzen zu ziehen. Wer seine Routine an Schnee und Eis anpasst, vermeidet Lohnverluste. Gleichzeitig müssen Unternehmen, die wegen Extremwetters schließen, ihre Belegschaft wie gewohnt bezahlen.






