17 March 2026, 04:20

VWs Diesel-Skandal: BGH kippt Millionenvergleich mit Aktionären wegen Intransparenz

Liniengraph, der die Anzahl der Insolvenzfälle in den Vereinigten Staaten von 1995 bis 2011 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

BGH-Urteil: Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss höhere persönliche Haftung tragen - VWs Diesel-Skandal: BGH kippt Millionenvergleich mit Aktionären wegen Intransparenz

VWs Diesel-Skandal nimmt eine weitere juristische Wende

Der langjährige Diesel-Skandal von Volkswagen hat eine neue rechtliche Dimension erhalten. Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass ein zentraler Vergleich mit Aktionären wegen mangelnder Transparenz ungültig ist. Die Entscheidung verschärft die finanziellen und juristischen Folgen einer Krise, die den Konzern bereits Milliarden gekostet hat.

Der Abgasskandal, der 2015 erstmals ans Licht kam, betraf rund 11 Millionen Fahrzeuge weltweit. Bis zur Hauptversammlung 2021 hatte die Volkswagen Gruppe etwa 32 Milliarden Euro für Strafen, Rückrufaktionen und gerichtliche Vergleiche aufgewendet.

In einem aktuellen Urteil erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen Vergleich mit Aktionären für nichtig. Das Gericht befand, Volkswagen habe nicht ausreichend über den Verzicht auf Ansprüche gegen seine Versicherungsgesellschaft informiert. Diese unvollständige Offenlegung habe es den Aktionären unmöglich gemacht, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Der Fall wird nun an das Oberlandesgericht (OLG) Celle zurückverwiesen. Dort müssen die Richter prüfen, ob der Vorstand von Volkswagen Fragen zur finanziellen Leistungsfähigkeit zweier ehemaliger Topmanager ausreichend beantwortet hat: des früheren Konzernchefs Martin Winterkorn und des Ex-Audi-Chefs Rupert Stadler. Den Aktionären waren lediglich Informationen zu deren Einkommen, nicht aber zu ihrem Privatvermögen zur Verfügung gestellt worden.

Stadler war bereits im Juni 2023 zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden. Der BGH wird seinen Fall in den kommenden Monaten erneut prüfen. Das OLG muss nun klären, ob die Aktionäre ausreichend informiert waren, um beurteilen zu können, ob Winterkorn und Stadler mögliche Schadensersatzforderungen hätten decken können.

Das Urteil verlängert die juristischen Auseinandersetzungen um den Diesel-Skandal. Die Prüfung durch das OLG wird zeigen, ob die Aktionäre ausreichend über die finanziellen Verhältnisse der beiden Manager informiert wurden. Falls nicht, könnte das Unternehmen mit weiteren rechtlichen und finanziellen Konsequenzen konfrontiert werden.

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