EU-Kommission stärkt Schutz vor sexualisierter Gewalt mit "Ja-heißt-Ja"-Prinzip
Hans-Josef BeckmannEU-Kommission stärkt Schutz vor sexualisierter Gewalt mit "Ja-heißt-Ja"-Prinzip
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution unterstützt, die den Schutz vor sexualisierter Gewalt stärken soll. Bekannt als das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip, verändert sie die rechtliche Definition von Einwilligung. Der Schritt folgt auf jahrelange Debatten und einen viel beachteten Fall, der das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit rückte.
Den Anstoß für die Resolution gab der Fall von Gisele Pelidot, deren Erlebnisse Lücken in den bestehenden Gesetzen aufzeigten. Bisher stützten sich viele Länder auf die "Nein-heißt-Nein"-Regel, nach der sexuelle Handlungen gegen den deutlich geäußerten Willen einer Person strafbar waren. Deutschland führte dieses Prinzip 2016 im Rahmen einer Reform ein – ein wichtiger Schritt für das Verständnis von Einwilligung.
Das "Ja-heißt-Ja"-Modell geht noch weiter. Es verlangt eine ausdrückliche, freiwillige Zustimmung vor jeder sexuellen Handlung. Ohne ein klares "Ja" können Schweigen oder Passivität nicht als Einwilligung gewertet werden. Diese Änderung verlagert zudem die Beweislast auf die beschuldigte Person und verhindert so, dass sich Täter auf Unwissenheit berufen, wenn das Opfer nicht aktiv zugestimmt hat.
Aktuell hat die Resolution vor allem symbolischen Charakter und ist nicht rechtlich bindend. Ihr Ziel ist es, die EU-Mitgliedstaaten zu ermutigen, ihre Gesetze an diesen strengeren Standard anzupassen. Langfristig soll so in ganz Europa ein gemeinsames Verständnis dafür entstehen, wie Opfer sexualisierter Gewalt besser geschützt werden können.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission markiert einen Schritt hin zu einer Neudefinition von Einwilligung im Recht. Die Länder stehen nun unter Druck, ihre Gesetzgebung im Einklang mit dem "Ja-heißt-Ja"-Prinzip zu aktualisieren. Wie schnell und flächendeckend diese Veränderung umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.






