AfD-Politiker löst Streit über angebliche Reisefreiheit für ukrainische Geflüchtete aus
Hans-Josef BeckmannAfD-Politiker löst Streit über angebliche Reisefreiheit für ukrainische Geflüchtete aus
Eine aktuelle Aussage von Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, hat eine Kontroverse über die Reisebestimmungen für ukrainische Geflüchtete ausgelöst, die in Deutschland Bürgergeld beziehen. Er behauptete, Leistungsempfänger könnten bis zu sechs Monate im Ausland verbringen, ohne ihre Zahlungen zu verlieren. Die offiziellen Vorschriften sehen jedoch anders aus.
Die Debatte entzündet sich zu einem Zeitpunkt, an dem neue Einschränkungen bei den Leistungen für ukrainische Neuankömmlinge ab kommendem Jahr in Kraft treten sollen.
In einem Beitrag in den sozialen Medien argumentierte Frohnmaier, ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus könnten ein halbes Jahr außerhalb Deutschlands verbringen und dennoch weiterhin Bürgergeld erhalten. Dies löste breite Kritik aus – viele Nutzer warfen ihm vor, Falschinformationen zu verbreiten.
Laut geltenden Regelungen dürfen ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus maximal drei Wochen pro Jahr in ihr Heimatland reisen – und nur, wenn das örtliche Jobcenter zustimmt. In der Regel werden die Zahlungen nach drei Wochen im Ausland eingestellt, unabhängig vom Status des Empfängers. Bei der allgemeinen Grundsicherung sind die Vorgaben noch strenger: Die Leistungen ruhen nach 28 Tagen ununterbrochener Abwesenheit und werden erst nach der Rückkehr nach Deutschland wieder aufgenommen.
Die Diskussion fällt mit einer bevorstehenden Änderung der Richtlinien zusammen. Ab dem 1. April 2025 werden neu ankommende ukrainische Geflüchtete kein Bürgergeld mehr erhalten. Stattdessen fallen sie ab dem 1. Juli 2026 unter das Asylbewerberleistungsgesetz, das geringere finanzielle Unterstützung vorsieht. Diese Anpassungen spiegeln die veränderte Herangehensweise der Regierung bei der langfristigen Unterstützung für vertriebene Ukrainer wider.
Frohnmaiers Behauptung, Jobcenter würden sechsmonatige Auslandsaufenthalte ohne Konsequenzen erlauben, widerspricht den offiziellen Vorgaben. Eine solche Regelung für längere Reisen bei vollem Leistungsbezug existiert nicht.
Der Streit zeigt, wie groß die Verwirrung über die Reisebestimmungen für ukrainische Leistungsbezieher ist. Die aktuellen Regeln erlauben nur kurze Auslandsaufenthalte – bis zu drei Wochen –, bevor die Zahlungen ausgesetzt werden. Angesichts der bevorstehenden Verschärfung der Leistungsbedingungen müssen betroffene Geflüchtete bald mit geringerer Unterstützung in einem anderen System zurechtkommen.
Das Bundesarbeitsministerium hat bisher keine Pläne bekannt gegeben, die Reiseerlaubnisse über die bestehenden Grenzen hinaus auszuweiten.