06 May 2026, 07:21

Gerichte geben Stada-Aktionären Recht – Millionen-Nachzahlungen drohen

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikanern zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze darunter.

Gerichte geben Stada-Aktionären Recht – Millionen-Nachzahlungen drohen

Deutsche Gerichte haben zugunsten ehemaliger Stada-Aktionäre entschieden, die nach der Übernahme des Unternehmens im Jahr 2017 zusätzliche Entschädigungen fordern. Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) stellten fest, dass die Nidda Healthcare Holding bei dem Deal unrechtmäßig gehandelt hat. Ihre Urteile könnten Dutzende anhängige Verfahren und Millionen an ausstehenden Zahlungen beeinflussen.

Im Mittelpunkt des Streits steht die Übernahme von Stada durch die Private-Equity-Firmen Bain Capital und Cinven im Jahr 2017. Damals erhielten die Aktionäre einen Angebotspreis, der unter dem später garantierten Mindestpreis von 74,40 Euro pro Aktie lag. Ein in Luxemburg ansässiger Vermögensverwalter fordert nun die Differenz – rund 4,7 Millionen Euro – für seine Kunden ein. Ein weiterer Aktionär strebt fast 140.000 Euro zuzüglich Zinsen seit August 2017 an.

Der BGH urteilte, dass eine private Vereinbarung zwischen Nidda Healthcare und Elliott Advisors rechtlich als Übernahme galt und daher nach deutschem Übernahmerecht hätte offengelegt werden müssen. Die BaFin setzte diese Offenlegungspflicht im August 2023 durch. Das OLG wies zudem Niddas Berufung zurück und begründete dies damit, dass der Anspruch nicht verjährt sei und das Unternehmen durch die Berufung auf Fristen böswillig gehandelt habe.

Unterdessen verkauften Bain und Cinven im September 2023 ihre Mehrheitsbeteiligung an Stada. Die britische Beteiligungsgesellschaft CapVest Partners übernahm einen Anteil von 68 Prozent, während Bain und Cinven 31 Prozent behielten. Die Unternehmensführung hält die verbleibenden 1 Prozent.

Vor dem OLG sind noch 44 ähnliche Fälle anhängig. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sodass weitere rechtliche Schritte möglich bleiben.

Die Gerichtsentscheidungen bestätigen, dass ehemalige Stada-Aktionäre Anspruch auf Nachzahlungen haben könnten. Angesichts der 44 noch ausstehenden Verfahren könnte die Gesamtentschädigungssumme deutlich steigen. Endgültige Auszahlungen hängen jedoch von weiteren Berufungen und rechtlichen Prüfungen ab.

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