Dobrindts Besoldungsreform: Höhere Einstiegsgehälter – doch der dbb warnt vor Verfassungsbruch
Gerd BuchholzDobrindts Besoldungsreform: Höhere Einstiegsgehälter – doch der dbb warnt vor Verfassungsbruch
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat Pläne zur Reform der Besoldung im öffentlichen Dienst vorgestellt, darunter höhere Einstiegsgehälter für Bundesbedienstete. Der Entwurf sieht zudem Änderungen bei der Gehaltsberechnung für Führungskräfte vor. Doch der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) übt Kritik an Teilen des Gesetzentwurfs und bezeichnet einige Regelungen als „verfassungswidrig“.
Nach dem neuen Modell steigen Bundesbeamte künftig in die zweite statt in die erste Besoldungsstufe ein. Zudem entfällt das „Alleinverdiener-Prinzip“ – stattdessen wird pauschal ein Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro pro Jahr unterstellt. Der dbb wirft der Reform vor, die Bezahlung damit an Faktoren zu knüpfen, die Beschäftigte nicht beeinflussen können.
Für Spitzenbeamte (Besoldungsgruppe B) fallen die geplanten Erhöhungen geringer aus als für untere Gehaltsstufen (Gruppe A). Das Innenministerium überträgt hier schlicht die bestehenden Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes auf die Führungsebene. Besonders kritisiert der dbb die 1,6-Prozent-Lücke zwischen den Stufen B3 und B4 – diese verstoße gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu angemessenen Gehaltsabständen.
Die Gewerkschaft pocht darauf, dass die Reform zwei Grundsätze wahren muss: das Leistungsprinzip sowie die Pflicht zu Mindestabständen zwischen den Besoldungsgruppen. Zwar begrüßt der dbb die Reform grundsätzlich, fordert aber eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensunterschiede in der B-Skala. Das Innenministerium hat bisher nicht auf konkrete Nachfragen zu den Bedenken reagiert.
Der Gesetzentwurf gerät nun unter Druck, die Regelungen für Spitzenverdiener im öffentlichen Dienst nachzubessern. Die Kritik des dbb zielt auf verfassungsrechtliche Standards und die Fairness der Einkommensannahmen. Ohne Anpassungen drohen Klagen wegen Verstößen gegen geltende Besoldungsregeln.






