Baden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungsparagrafen 188
Gerfried ThiesBaden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungsparagrafen 188
Baden-Württemberg und Sachsen drängen auf Änderungen an einem umstrittenen deutschen Gesetz, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt. Die beiden Bundesländer wollen den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs reformieren, der seit Langem in der Kritik steht, weil er Amtsträgern einen übermäßigen Schutz gewährt.
Aktuell ermöglicht Paragraf 188 den Staatsanwaltschaften, Beleidigungen gegen Politiker auch ohne formelle Anzeige des Opfers zu verfolgen. Zudem sieht er höhere Höchststrafen vor als bei gewöhnlichen Beleidigungstatbeständen. Kritiker werfen dem Gesetz vor, es schütze Politiker unrechtmäßig vor öffentlicher Debatte.
Justizminister Moritz Oppelt (CDU) aus Baden-Württemberg schlägt vor, das Gesetz auf ehrenamtliche Kommunalpolitiker zu beschränken. Seiner Meinung nach sollten Spitzenpolitiker öffentliche Kritik aushalten und keinen automatischen Strafschutz benötigen. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter und plädiert dafür, den Straftatbestand vollständig abzuschaffen.
In einem Punkt sind sich beide Minister einig: Ehrenamtliche Politiker brauchen Schutz. Wie Geiert betont, könne sich der Staat es nicht leisten, dass diese wegen persönlicher oder gehässiger Angriffe ihr Amt niederlegen. Jede Reform müsste jedoch vom Bundestag gebilligt werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, Paragraf 188 einzugrenzen oder abzuschaffen und den Schutz ausschließlich auf ehrenamtliche Amtsträger zu beschränken. Sollten die Pläne umgesetzt werden, würden die bisherigen rechtlichen Absicherungen für Berufspolitiker entfallen. Die endgültige Entscheidung über mögliche Änderungen liegt beim Bundestag.






