Apotheke kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern
Gerfried ThiesApotheke kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern
Eine Apotheke in Bruchköbel sieht sich mit einer Rückforderungsforderung von über 4.000 Euro konfrontiert, nachdem eine Krankenkasse fehlende Chargennummern auf Rezepten beanstandet hat. Die IKK classic verlangt von der Easy Apotheke die Rückzahlung von 4.033,99 Euro und begründet dies damit, dass in den elektronischen Abrechnungsunterlagen wesentliche Daten gefehlt hätten.
Streitpunkt sind sieben Rezepte, die zwischen November 2024 und Januar 2025 bearbeitet wurden. Die IKK classic, die routinemäßige Compliance-Prüfungen durchführt, wirft der Apotheke vor, dass bei fünf dieser Rezepte – alles Abholbestellungen – die Chargennummern nicht angegeben waren. Der Versicherer empfiehlt der Apotheke, ihre Software oder Abrechnungsstelle zu überprüfen, um den Grund für das Fehlen der Daten zu klären.
Apothekeninhaber Andreas Grünebaum weist jeden Vorwurf von sich. Er betont, dass alle Chargennummern korrekt im Lagerverwaltungssystem erfasst worden seien, und besteht darauf, dass es keine Unregelmäßigkeiten gegeben habe. Mit Unterstützung des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) legt Grünebaum nun offiziellen Widerspruch gegen die Rückforderung ein.
Unter den strittigen Rezepten befindet sich eine einzelne Taltz-80-mg-Injektion, die allein fast 4.000 Euro des Gesamtbetrags ausmacht. Während die IKK classic ihre Forderung auf die erhaltenen Daten stützt, beharrt die Apotheke darauf, dass ihre Unterlagen vollständig und regelkonform seien.
Der Fall wird nun im Rahmen des formellen Widerspruchsverfahrens weiterverfolgt. Sollte die Rückforderung Bestand haben, müsste die Easy Apotheke die volle Summe zurückerstatten. Das Ergebnis könnte zudem präjudizierend wirken für die Behandlung ähnlicher Streitfälle bei künftigen Compliance-Prüfungen, in denen es um fehlende Chargendaten geht.






