75-Prozent-Steuerbonus für Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025 – wer profitiert wirklich?
Hans-Josef Beckmann75-Prozent-Steuerbonus für Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025 – wer profitiert wirklich?
Neue Steuerregel ermöglicht Firmen 75-Prozent-Abschreibung für Elektro-Dienstwagen im ersten Jahr
Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten für elektrische Firmenwagen im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die an oder nach diesem Stichtag gekauft werden. Auch geleaste Fuhrparks kommen unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der Förderung.
Die Sonderabschreibung ist in § 7 Absatz 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Sie erlaubt es Unternehmen, drei Viertel des Neupreises eines Elektroautos sofort abzuschreiben. Die verbleibenden Kosten werden über die folgenden fünf Jahre mit Sätzen von 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und schließlich 2 % abgeschrieben.
Die meisten Leasingverträge berechtigen jedoch nicht zu diesem Steuerbonus. Eine Ausnahme bilden sogenannte Vollamortisations-Leasingverträge, bei denen die Raten sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierung abdecken. Hier wird das Fahrzeug bilanziell wie Eigentum des Leasingnehmers behandelt und muss in dessen Bilanz ausgewiesen werden.
Nach Ablauf der Leasingdauer kann der Leasingnehmer das Auto kaufen, weiternutzen oder verkaufen – je nach den vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die Neuregelung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft und bezieht sich ausschließlich auf neu angschaffte Elektro-Dienstwagen. Unternehmen, die Fahrzeuge kaufen, profitieren direkt, während Leasingnehmer auf Vollamortisationsverträge angewiesen sind, um die Förderung zu nutzen. Ziel der Maßnahme ist es, die Anschaffung elektrischer Fahrzeuge für Unternehmen durch steuerliche Entlastung attraktiver zu machen.






