14 April 2026, 04:21

Zoll beschlagnahmt Luxusgüter im Wert von 114.000 Euro am Stuttgarter Flughafen

Vorführfenster eines Gepäck- und Reisezubehörladens mit Glaswänden, auf denen Text steht, gefüllt mit verschiedenen Taschen und Gegenständen, mit einer Person davor und Deckenbeleuchtung.

Zoll beschlagnahmt Luxusgüter im Wert von 114.000 Euro am Stuttgarter Flughafen

Zwei Frauen im Alter von 25 und 64 Jahren stehen unter Strafverfolgung, nachdem Zollbeamte am Flughafen Stuttgart Luxusgüter in ihrem Gepäck entdeckt hatten. Die Waren mit einem Wert von über 114.000 Euro wurden beschlagnahmt, als das Duo Anfang November über die Türkei nach Russland reisen wollte. Die Behörden vermuten einen Verstoß gegen Außenwirtschaftsbestimmungen im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen.

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Die Frauen wurden bei einer Routinekontrolle am Stuttgarter Flughafen angehalten. In ihrem Gepäck befanden sich hochwertige Luxusartikel, die den von der EU verhängten Exportstopp für Waren mit einem Wert von mehr als 300 Euro pro Stück nach Russland deutlich überschritten. Diese Beschränkung war als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingeführt worden.

Weitergehende Ermittlungen ergaben, dass die beiden Frauen vor ihrer Abreise bereits sieben große Pakete nach Russland geschickt hatten. Eines davon, das in Leipzig abgefangen wurde, enthielt Luxusgüter im Wert von 12.000 Euro. Sämtliche Waren – sowohl im Gepäck als auch im Versand – wurden vom Zoll beschlagnahmt.

Das Zollfahndungsamt Stuttgart bestätigte, dass die Frauen sich bereit erklärt hätten, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 105.000 Euro zu hinterlegen, um die zu erwartende Strafe abzusichern. Das Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen Außenwirtschaftsgesetze läuft noch.

Der Vorfall unterstreicht die anhaltende Durchsetzung der EU-Sanktionen gegen Luxusexporte nach Russland. Die Zollbehörden überwachen weiterhin die Einhaltung der Vorschriften; für weitere Auskünfte steht das Zollfahndungsamt Stuttgart zur Verfügung. Den Frauen drohen nun rechtliche Konsequenzen wegen der beschlagnahmten Waren.

Quelle