Zoll beschlagnahmt 24.000 Euro Luxusgüter bei Stuttgart-Reisendem
Hans-Josef BeckmannZoll beschlagnahmt 24.000 Euro Luxusgüter bei Stuttgart-Reisendem
Ein 43-jähriger Reisender aus dem Raum Stuttgart ist mit undeklarierten Luxusgütern im Wert von über 24.000 Euro erwischt worden. Zollbeamte des Hauptzollamts Singen beschlagnahmten die Waren, nachdem sie festgestellt hatten, dass diese das gesetzliche zollfreie Freigrenze deutlich überschritten.
Der Mann räumte ein, die Güter bei sich zu tragen, behauptete jedoch, am früheren Grenzübergang keine Zollbeamten gesehen zu haben. Zu den beschlagnahmten Gegenständen gehörten hochwertige Kleidung und eine Uhr. Nach EU-Vorschriften dürfen Reisende ab 17 Jahren Waren aus Nicht-EU-Ländern im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen. Der Wert der mitgeführten Güter des Mannes lag jedoch mehr als das Achtzigfache über diesem Limit.
Nach der Beschlagnahmung zahlte der Reisende etwa 4.600 Euro an Einfuhrabgaben, bevor er seine Reise fortsetzen durfte. Der Fall wurde inzwischen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Gegen den Mann wurde ein Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet. Die Behörden prüfen nun, ob er die Waren absichtlich nicht deklariert hat, um Zollgebühren und Mehrwertsteuer zu umgehen. Dem Reisenden drohen mögliche Sanktionen, während die Ermittlungen laufen. Die Zollsätze für undeklarierte Luxusgüter in Deutschland liegen je nach Ware zwischen 0 und 17 Prozent, hinzu kommt eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Das weitere Vorgehen hängt von den Ergebnissen der strafrechtlichen Prüfung ab.






