06 May 2026, 18:22

YouTuber-Duo Ewiges Leben wegen Islam-Kritik in strafrechtlicher Untersuchung

Plakat, das die Radioshow "Die Stimme der liberalen Muslime" bewirbt, mit Bildern von Menschen mit Kopfhörern und Mikrofonen in einem Gespräch.

YouTuber-Duo Ewiges Leben wegen Islam-Kritik in strafrechtlicher Untersuchung

Zwei deutsche YouTuber, die online als Niko und Tino bekannt sind, stehen wegen eines Videos unter strafrechtlicher Untersuchung, in dem sie islamischen Antisemitismus kritisieren. Das Duo betreibt den Kanal Ewiges Leben und hatte Anfang 2024 einen Clip mit dem Titel Der Islam ist nicht Frieden hochgeladen. Die Behörden prüfen nun, ob ihre Äußerungen gegen Gesetze verstoßen haben, indem sie religiöse Überzeugungen beleidigt oder die öffentliche Ordnung gefährdet haben könnten.

In dem umstrittenen Video üben die beiden scharfe Kritik am Islam: Tino behauptet, die Religion bringe „keinen Frieden, keine Freude und kein Leben“, sondern fördere „Hass, Macht und Mord“. Das Video enthält zudem Aufnahmen von Protesten, auf denen Personen zu Hass gegen Israel aufstacheln oder gewalttätige Angriffe feiern. Diese Aussagen veranlassten die Staatsanwaltschaft Hamburg, ein Verfahren nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs einzuleiten, der die Beleidigung religiöser Bekenntnisse unter Strafe stellt.

Nikos Anwalt, Marco Wingert, argumentiert, das Video drücke lediglich christliche Überzeugungen aus und dürfe keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Gleichzeitig hat sich die Christliche Polizeivereinigung gegen die Ermittlungen ausgesprochen und betont, die Äußerungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Kritiker des Falls sehen darin ein Beispiel für Widersprüche in der deutschen Rechtsprechung zum Thema Meinungsäußerung.

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Der Kanal Ewiges Leben beschäftigt sich in der Regel mit Christentum, Glauben und gesellschaftlichen Themen, doch dieses Video hat eine breitere Debatte ausgelöst. Einige Beobachter werfen der Justiz vor, mit zweierlei Maß zu messen, und fragen, ob Kritik an verschiedenen Religionen in Deutschland gleich behandelt wird.

Das Verfahren läuft noch; die Staatsanwaltschaft muss entscheiden, ob die Aussagen der YouTuber rechtliche Grenzen überschritten haben. Sollte es zu einer Anklage kommen, könnte der Fall ein Präzedenz für die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor religiöser Beleidigung in Deutschland schaffen. Vorerst lenkt die Kontroverse den Blick auf die Grenzen öffentlicher Debatten über Glauben und Ideologie.

Quelle