Wissenschaftsfreiheitsgesetz: Bundesländer erhalten endlich gleiche Chancen für Forschung
Brigitta SchülerWissenschaftsfreiheitsgesetz: Bundesländer erhalten endlich gleiche Chancen für Forschung
Für staatliche Forschungseinrichtungen in Deutschland steht eine lange erwartete Reform bevor. Die Bundesregierung hat Änderungen am Wissenschaftsfreiheitsgesetz vorgeschlagen, um eine jahrelange Ungleichbehandlung von bundesländer zu beenden. Baden-Württemberg und andere Bundesländer haben sich für diese Reform eingesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit im Forschungssektor zu stärken.
Das Problem reicht bis ins Jahr 2012 zurück, als das Wissenschaftsfreiheitsgesetz erstmals verabschiedet wurde. Zwar erhielt damit gemeinsam finanzierte Forschungseinrichtungen mehr Autonomie – doch unabhängige, landeseigene Institute blieben außen vor. Ihnen war es untersagt, Drittmittel einzusetzen, um Spitzenforscher:innen zu gewinnen – eine Regelung, die für bundesgeförderte Einrichtungen nicht galt.
Mehr als ein Jahrzehnt lang forderten Bundesländer wie Baden-Württemberg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Reform. 2023 legten sie dem Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf vor und pochten auf Gleichbehandlung. Der aktuelle Vorschlag der Bundesregierung übernimmt nun zentrale Forderungen und erweitert die Ausnahmen auf landeseigene, gemeinnützige Forschungseinrichtungen.
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Wirtschafts-, Arbeits- und Tourismusministerin von Baden-Württemberg, begrüßte den Schritt als "großen Erfolg für das Land" und einen "wichtigen Beitrag zur Stärkung des deutschen Innovationssystems". Die Änderung kommt nach Jahren der Frustration, in denen frühere Bundesregierungen die strukturellen Nachteile der landeseigenen Forschungseinrichtungen ignoriert hatten.
Der Bundesrat hat die geplanten Novellen geprüft, die endlich faire Wettbewerbsbedingungen für landeseigene Institute schaffen sollen. Wird die Reform verabschiedet, können diese Einrichtungen künftig besser um Talente und Fördergelder konkurrieren. Die Anpassung markiert eine bedeutende Weiterentwicklung eines Gesetzes, das viele Forschungseinrichtungen über ein Jahrzehnt lang benachteiligt hat.






