Winterchaos in Baden-Württemberg: Wer jetzt Schnee nicht räumt, zahlt bis zu 500 Euro
Hans-Josef BeckmannWinterchaos in Baden-Württemberg: Wer jetzt Schnee nicht räumt, zahlt bis zu 500 Euro
Wintereinbruch in Baden-Württemberg: Schnee und Eis bringen Räumpflichten mit sich
In Baden-Württemberg hat der Winter Einzug gehalten – mit Schnee und Glätte auf Gehwegen und Straßen. Mit den kalten Temperaturen kommt für viele Anwohner auch die Pflicht, Wege von Schnee und Eis zu befreien. Wer diese Regeln missachtet, riskiert Bußgelder oder sogar rechtliche Konsequenzen.
Zwar sind Städte und Gemeinden offiziell für die Räumung öffentlicher Gehwege zuständig, doch oft wird diese Aufgabe an Grundstückseigentümer delegiert. Mieter müssen nur dann zum Schneeschippen greifen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag oder in den Hausordnungen festgehalten ist. Laut § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) obliegt die Räumpflicht in der Regel den Vermietern – sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
An Werktagen muss der Schnee in der Zeit von etwa 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr geräumt werden. An Sonn- und Feiertagen gelten flexiblere Regelungen. Der freigeräumte Weg sollte mindestens einen Meter breit sein, damit zwei Personen bequem aneinander vorbeikommen. Wie oft geräumt werden muss, ist nicht genau vorgegeben – entscheidend ist, dass die Gefahrenstelle über den Tag hinweg möglichst beseitigt bleibt. Zum Streuen dürfen Sand oder Split verwendet werden, Salz ist jedoch in vielen Regionen verboten. Lockeren Split auf Gehwegen sollte man erst nach Ende der Frostperiode vollständig entfernen. Wer seine Räumpflicht vernachlässigt, dem drohen in Baden-Württemberg Bußgelder von bis zu 500 Euro. Kommt es durch Glätte zu einem Sturz, kann der Verantwortliche zudem auf Schadensersatz verklagt werden – allerdings übernimmt in der Regel die private Haftpflichtversicherung die Kosten für Mieter und Hauseigentümer.
Unzureichende Schneeräumung kann also teuer werden: Bußgelder, Klagen oder Schadensersatzforderungen sind mögliche Folgen. Anwohner sollten daher ihren Mietvertrag und die örtlichen Vorschriften prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen lassen sich die Gehwege im Winter für alle sicher halten.