02 February 2026, 16:43

Verfassungsrichterin Kaufhold verteidigt umstrittene Arbeitsmarktforschung gegen Kritik

Oberster Gerichtshof Richter John Roberts in einer schwarzen Robe und ein anderer Mann in einem Anzug an einem Tisch mit Büchern, Papieren, einem Glas und einem Mikrofon, vor einer Menge mit einer Wand und einem Vorhang im Hintergrund.

Verfassungsrichterin Kaufhold verteidigt umstrittene Arbeitsmarktforschung gegen Kritik

Ann-Katrin Kaufhold, die neu ernannte Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, hat sich gegen die falsche Darstellung ihrer wissenschaftlichen Arbeit ausgesprochen. Sie bestehe darauf, dass ihre Forschung zu systemischer Aufsicht und Arbeitsmarktpolitik von Kritikern bewusst verzerrt worden sei. Ihre Äußerungen erfolgen vor dem Hintergrund anhaltender Debatten über ihre Habilitationsschrift, die in juristischen Kreisen weiterhin für Diskussionen sorgt.

Kaufhold wies Vorwürfe entschieden zurück, ihre Arbeit habe eine Schwächung der Gewaltenteilung zum Ziel gehabt. Vielmehr sei ihre Forschung zu Arbeitsmarktregulierung missverstanden worden – insbesondere in Bezug auf Verstaatlichungspolitik und die Rolle der Arbeitsagentur. Ihrer Auffassung nach müssen Gesetzgeber die primären Entscheidungsbefugnisse behalten, während Gerichte lediglich Mindeststandards setzen sollten.

Seit ihrer Stellungnahme von 2023 zur Haftung natürlicher Personen als juristische Entitäten hat die deutsche Rechtswissenschaft das Konzept weitgehend abgelehnt. Schlüssige Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2024 sowie Debatten in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 2025 und der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) 2026 haben die traditionelle persönliche Haftung nach § 823 BGB bestätigt. Kritiker verweisen auf konzeptionelle Widersprüche in ihren früheren Vorschlägen.

Über die Arbeitsmarktregulierung hinaus setzt sich Kaufhold für mehr Vielfalt innerhalb des Gerichts ein. Sie ist überzeugt, dass Pluralismus die richterliche Entscheidungsfindung stärkt und die Zusammenarbeit zwischen Vertretern unterschiedlicher Standpunkte fördert. Zudem sieht sie Potenzial in der Erkundung unkonventioneller Arbeitsmarktideen, etwa der Verleihung von Rechtspersönlichkeit an natürliche Entitäten wie Flüsse – auch wenn sie einräumt, dass solche Ansätze umstritten bleiben.

Kaufholds Aussagen präzisieren ihre Haltung zu systemischer Aufsicht und Arbeitsmarktpolitik. Ihr Fokus auf Diversität und Dialog spiegelt ihren Führungsstil am Verfassungsgericht wider. Die anhaltenden juristischen Debatten deuten darauf hin, dass ihre früheren Thesen weiterhin Gegenstand kontroverser Diskussionen in Wissenschaft und Arbeitsmarkt bleiben werden.