08 April 2026, 08:34

Tschechin mit 30.000 Franken, Marihuana und verbotener Waffe am Karlsruher Zoll gestoppt

Schwarze und weiße Zeichnung einer Fabrik mit rauchenden Schornsteinen, umgeben von Gebäuden, Bäumen, Pflanzen, Gras und einem Zaun, mit Text unten, der "New York State Penitentiary" lautet.

Tschechin mit 30.000 Franken, Marihuana und verbotener Waffe am Karlsruher Zoll gestoppt

Eine 41-jährige Tschechin wurde von Zollbeamten in der Nähe von Karlsruhe angehalten, nachdem sie undeklariertes Bargeld und verbotene Gegenstände mitgeführt hatte. Bei der Kontrolle fanden die Behörden eine verbotene Stahlstange, Marihuana sowie über 30.000 Schweizer Franken in ihrem Besitz. Der Fall hat nun zu einem Strafverfahren geführt.

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Der Vorfall begann, als Zollbeamte den Mercedes der Frau an einem Grenzübergang kontrollierten. In ihrer Handtasche entdeckten sie mehr als 30.000 Schweizer Franken – deutlich über der zulässigen Grenze von 10.000 Euro für undeklariertes Bargeld beim Ein- oder Ausreise aus einem Nicht-EU-Land. Die Frau hatte den erlaubten Betrag damit um das Dreifache überschritten.

Bei weiteren Durchsuchungen wurde eine Stahlstange gefunden, die nach deutschem Recht als verbotene Waffe eingestuft wird. Zudem entdeckten die Beamten etwa fünf Gramm Marihuana im Kofferraum des Fahrzeugs. Beide Gegenstände wurden sofort beschlagnahmt.

Der Fall wurde an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Der Verstoß gegen das Waffengesetz wird der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung vorgelegt. Die Frau hinterlegte unterdessen eine Kaution in Höhe von 8.250 Euro zur Deckung der erwarteten Geldstrafe und durfte ihre Reise fortsetzen.

Nach deutschen Vorschriften dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis für den privaten Gebrauch außerhalb der eigenen Wohnung legal besitzen. Der grenzüberschreitende Transport von Cannabis – sowohl Einfuhr als auch Ausfuhr – bleibt jedoch streng verboten.

Gegen die Frau laufen nun strafrechtliche Ermittlungen. Die beschlagnahmte Stahlstange und das Marihuana verbleiben vorerst als Beweismittel in behördlicher Verwahrung. Über das Reiseziel der Frau oder die Herkunft der Geldmittel wurden keine weiteren Angaben gemacht.

Quelle