Transportunternehmer wegen 64.000 Euro Sozialbetrugs verurteilt
Ein 52-jähriger Inhaber eines Transportunternehmens ist wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilt worden, nachdem er Löhne gegenüber der Deutschen Rentenversicherung zu niedrig angegeben hatte. Die von der Zollfahndung Karlsruhe untersuchte Affäre brachte unbeglichene Beiträge in Höhe von über 64.000 Euro ans Licht.
Der Betrug flog auf, nachdem ein Hinweis der Deutschen Rentenversicherung die Ermittlungen ausgelöst hatte. Die Behörden stellten fest, dass der Unternehmer mehrere, sich widersprechende Lohnabrechnungssysteme genutzt hatte, um die Gehälter seiner Mitarbeiter zu erfassen. Zwar zahlte er seinen Angestellten die vereinbarten vollen Löhne aus, gegenüber der Versicherung gab er jedoch geringere Beträge an.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Karlsruhe leitete die Untersuchungen. Dabei wurden 50 einzelne Fälle von Lohnvorenthaltung und Veruntreuung aufgedeckt. Der Gesamtbetrag des Schadens belief sich auf mehr als 64.000 Euro an vorenthaltenen Sozialabgaben.
Das Gericht verurteilte den Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde er zur Rückzahlung der vollen 64.000 Euro Schadensersatz verpflichtet.
Die Verurteilung folgt auf eine detaillierte Untersuchung der Lohnunterschiede in der Transportfirma. Mit der Rückzahlungsanordnung sichert die Deutsche Rentenversicherung die Erstattung der fehlenden Gelder. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Unternehmer eine Haftstrafe vermeiden kann, sofern er die Auflagen einhält.






