24 January 2026, 10:38

Stuttgarter Schulderklärung: Wie die EKD 1945 ihre NS-Vergangenheit aufarbeitete

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung der St. Erasmus Kirche umgeben von Bäumen und Himmel, unterzeichnet von der deutschen Regierung.

Stuttgarter Schulderklärung: Wie die EKD 1945 ihre NS-Vergangenheit aufarbeitete

Am 19. Oktober 1945 veröffentlichte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Stuttgarter Schulderklärung. In dem Dokument bekannte sich die Kirche zu ihrer Mitverantwortung für das "unermessliche Leid", das während des Zweiten Weltkriegs verursacht worden war. Es handelte sich um einen frühen Versuch, die Verstrickungen der Institution in das NS-Regime aufzuarbeiten.

Bereits 1933 hatten Anhänger der Nationalsozialisten Schlüsselpositionen innerhalb der evangelischen Kirche besetzt. Noch im selben Jahr führte die Kirche den sogenannten Arierparagrafen ein, der Juden und andere als "nicht-arisch" Eingestufte von geistlichen Ämtern ausschloss. Als Reaktion darauf gründete sich eine kleine Gruppe oppositioneller Protestanten, die Bekennende Kirche, um sich der nationalsozialistischen Einflussnahme zu widersetzen. Ab 1937 sahen sich ihre Mitglieder zunehmend Verfolgung ausgesetzt.

Die Stuttgarter Schulderklärung erschien nur wenige Monate nach Kriegsende und wurde über Zeitungen und Rundfunksendungen weit verbreitet. Im Ausland stieß sie auf Zustimmung, doch in Deutschland lehnten viele Landeskirchen und Teile der Bevölkerung sie ab. Kritiker warfen der Erklärung vor, unzureichend zu sein - vor allem, weil sie den Holocaust mit keinem Wort erwähnte. Manche sahen darin erneut ein Beispiel dafür, wie die Kirche eine umfassende Aufarbeitung vermied. 1950 ging die EKD weitere Schritte und gründete die Kirchliche Arbeitsgemeinschaft für nichtchristliche Flüchtlinge (später umbenannt in Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Kirchenhilfe für ehemals Verfolgte), die sich insbesondere um nichtchristliche Flüchtlinge kümmerte, darunter auch Überlebende der Shoah. Gleichzeitig strebte die EKD die Mitgliedschaft im Ökumenischen Rat der Kirchen an - eine Aufnahme, die von einer klareren Auseinandersetzung mit der eigenen NS-Vergangenheit abhing.

Die Stuttgarter Schulderklärung war ein erster, wenn auch unvollkommener Versuch, die Vergangenheit der evangelischen Kirche aufzuarbeiten. Die Diskussionen über ihre Reichweite hielten an, und die Auseinandersetzung mit diesem Erbe bleibt bis heute eine Aufgabe für die Kirche. Spätere Initiativen der EKD zeugen von einer allmählichen Hinwendung zu einer umfassenderen Verantwortungsübernahme.