Stuttgarter Gericht blockiert Einbürgerung wegen linksradikaler Vergangenheit
Gerd BuchholzStuttgarter Gericht blockiert Einbürgerung wegen linksradikaler Vergangenheit
Ein Stuttgarter Gericht hat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt, dem iranischen Staatsbürger Danial Bamdadi die deutsche Staatsbürgerschaft zu verweigern. Bamdadi, der eine Vergangenheit in der linksradikalen Szene hat, sah sich mit der Begründung konfrontiert, er habe sich an gewalttätigen extremistischen Aktivitäten beteiligt und sich nicht ausreichend von solchen Kreisen distanziert. Bamdadi kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen, und argumentiert, der Fall spiegle eine gesellschaftliche Entwicklung wider, die progressive Stimmen zunehmend an den Rand dränge.
Seine Unterstützer, darunter große Gewerkschaften und die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, kritisieren die Entscheidung als politisch motiviert.
Bamdadis Antrag auf Einbürgerung war bereits zuvor wegen seiner Vergangenheit abgelehnt worden, darunter ein Übergriff auf einen AfD-Stadtrat im Jahr 2017 und seine Teilnahme an einer Demonstration 2021 zur Unterstützung verurteilter Linksextremisten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass seine anhaltenden Verbindungen zu gewaltbereiten extremistischen Kreisen eine Einbürgerung ausschließen – trotz seines Engagements für den Verein zur Bewahrung der Demokratie, der sich gegen rechtsextreme Einflüsse in Betrieben einsetzt.
Gewerkschaften wie IG Metall und Verdi sowie die Zeitschrift Rote Fahne verurteilten das Urteil scharf. Sie werfen dem Gericht vor, mit dem Richterspruch politische Aktivität pauschal unter Generalverdacht zu stellen und sich dabei auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu stützen. Eine Petition zur Unterstützung Bamdadis sammelte bereits über 17.000 Unterschriften. Die ehemalige SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin schloss sich zudem seinem Rechtsteam an.
Der Fall fällt in eine Zeit zunehmender Ablehnungen von Einbürgerungsanträgen in Deutschland. Allein 2025 wurden 10.616 Anträge abgelehnt, wobei die Behörden nicht bestätigten, wie viele davon mit politischer Betätigung zusammenhängen. Im Vorjahr hatte es mit 291.955 Einbürgerungen noch einen Rekord gegeben, doch die Gründe für die meisten Ablehnungen bleiben undurchsichtig.
Bamdadis Berufung wird zeigen, ob politische Aktivität in Einbürgerungsverfahren rechtlich klar von extremistischen Verbindungen getrennt werden kann. Das Urteil hat bereits eine Debatte über Meinungsfreiheit, Gewerkschaftsrechte und die Rolle der Nachrichtendienste in Migrationsfragen ausgelöst. Vorerst bleibt die Entscheidung jedoch bestehen – und lässt seine Zukunft in Deutschland ungewiss.
Überwachungsfehler aufgedeckt in Staatsbürgerschaftsfall
Neue Beweise sind während der Verhandlung von Bamdadi im Jahr 2026 aufgetaucht: Der Verfassungsschutz hat versehentlich die falsche Person observiert. Gerichtsakten zeigen, dass er nicht gleichzeitig in zwei Städten demonstrieren konnte. Dieser Fehler stellt die Behauptungen der Behörde über seine angeblichen extremistischen Verbindungen infrage.






