20 April 2026, 04:21

SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich zu einem Regierungsentwurf, der den Internetgebrauch verbietet.

SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden

Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, hat Bedenken gegen einen geplanten Gesetzesentwurf geäußert. Der Entwurf würde deutschen Behörden neue Befugnisse einräumen, um digitale Gegenangriffe auf ausländische IT-Systeme zu starten. Schätzl warnt, dass solche Maßnahmen gegen internationale Rechtsnormen verstoßen und zivile Infrastruktur gefährden könnten.

Der zur Diskussion stehende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aktiv in IT-Systeme im Ausland eingreifen dürfen. Schätzl anerkennt zwar die Notwendigkeit, die Cyberabwehr zu stärken, lehnt offensive Maßnahmen wie sogenannte "Hackbacks" jedoch entschieden ab.

Er argumentiert, dass internationale Regelwerke – darunter die Genfer Konventionen – klare Grenzen für staatliches Handeln im Cyberraum setzen. Ohne präzise rechtliche Definitionen fürchtet er, dass das Infiltrieren oder Manipulieren fremder Systeme ungewollte Folgen nach sich ziehen könnte. Schätzl betont zudem, dass Behörden nur handeln sollten, wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass ein System mit einem Angriff in Verbindung steht.

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Der SPD-Politiker fordert einen klaren rechtlichen Rahmen, der definiert, was unter einem "Hackback" zu verstehen ist. Er besteht darauf, dass Cyberoperationen etablierte Normen nicht untergraben und zivile Netze nicht gefährden dürfen.

Schätzls Warnungen unterstreichen die Risiken, die mit der Verleihung weitreichender offensiver Cyberbefugnisse an deutsche Behörden verbunden sind. Die Debatte dreht sich nun darum, ob der geplante Entwurf wirksame Verteidigung mit rechtlichen und ethischen Grenzen in Einklang bringen kann. Eine endgültige Entscheidung über den Gesetzentwurf steht noch aus.

Quelle