Sozialbetrug im Ortenaukreis: Mann muss 7.000 Euro zurückzahlen
Ein 45-jähriger Mann aus dem Ortenaukreis ist wegen Sozialbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn schuldig, weil er seine Einkünfte verschwiegen hatte, während er Arbeitslosengeld bezog. Über einen Zeitraum von einem Jahr hinweg übte der Angeklagte zwei bezahlte Tätigkeiten aus, ohne das Jobcenter über seine Einnahmen zu informieren.
Der Mann muss eine fünfmonatige Haftstrafe verbüßen, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde er zur Rückzahlung der erschlichenen 7.000 Euro verurteilt. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, die drohen, wenn Beschäftigungsverhältnisse während des Bezugs von Sozialleistungen nicht offengelegt werden.






