Sozialarbeiter in Karlsruhe entgehen Haft – doch das Dilemma bleibt
Brigitta SchülerSozialarbeiter in Karlsruhe entgehen Haft – doch das Dilemma bleibt
Drei Sozialarbeiter des Karlsruher Fanprojekts haben nur knapp eine Haftstrafe wegen Missachtung des Gerichts abwenden können, nachdem sie sich weigerten, über gewalttätige Auseinandersetzungen bei einem Fußballspiel auszusagen. Der Vorfall ging auf eine fehlgeschlagene Pyrotechnik-Aktion während eines Heimspiels des Karlsruher SC im November 2023 zurück, bei der elf Personen verletzt wurden. Ihr Rechtsstreit endete nun mit Geldstrafen statt mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Die Probleme begannen, als Dutzende Fans des 1. FC Kaiserslautern und des Karlsruher SC im Wildparkstadion aneinandergerieten. Ordner wurden verletzt, und die massive Zahl gezündeter Bengalos während des Spiels löste Ermittlungen aus. Die Behörden setzten die drei Sozialarbeiter unter Druck, als Zeugen auszusagen, da sie bei ähnlichen Vorfällen bereits anwesend gewesen waren.
Anders als Kollegen in der Drogen- oder Schwangerschaftsberatung genießen Mitarbeiter von Fanprojekten kein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Das brachte sie in eine Zwickmühle: Eine Aussage hätte das Vertrauen der jungen Fans zerstört, die sie betreuen, eine Verweigerung drohte mit gerichtlichen Sanktionen. Richter Peter Stier vom Landgericht Karlsruhe stellte das Verfahren schließlich ein, verhängte jedoch Geldstrafen zwischen 1.500 und 3.150 Euro, die an den Deutschen Kinderschutzbund gehen.
Der Fall wirft ein grundsätzliches Problem auf: Deutschlands strenge Pyrotechnik-Gesetze stellen Sozialarbeiter in Fanprojekts vor ein Dilemma – sie sollen mit gefährdeten Jugendlichen arbeiten, riskieren aber selbst Strafverfolgung, wenn sie illegale Handlungen beobachten. Organisationen wie der Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) und das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit fordern daher eine Ausweitung des Schutzes nach § 53 StPO. Sie argumentieren, dass Sozialarbeiter Vertraulichkeit brauchen, um ihre Arbeit wirksam leisten zu können.
Mit den Geldstrafen ist dieser Rechtsstreit zwar beendet, doch das zugrundeliegende Problem bleibt bestehen. Ohne Zeugnisverweigerungsrecht könnten Sozialarbeiter in Fanprojekts und der aufsuchenden Jugendarbeit Schwierigkeiten haben, das Vertrauen gefährdeter junger Menschen zu bewahren. Interessenverbände setzen sich weiterhin für Reformen ein und wenden sich an Verantwortliche im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) sowie andere entscheidende Instanzen.