24 February 2026, 15:07

Rentner ermittelt: Wird ein Pinocchio-Vergleich für Olaf Scholz zur Strafsache?

Eine Gruppe von Polizisten in Uniform steht vor einer Menge von Menschen in schwarzen Uniformen und Masken, mit einer Brücke und einem Gebäude im Hintergrund, während einer Demonstration in einer Stadt.

Rentner ermittelt: Wird ein Pinocchio-Vergleich für Olaf Scholz zur Strafsache?

Ein deutscher Rentner steht unter Ermittlung, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz in einem Facebook-Kommentar als "Pinocchio" bezeichnet hatte. Der Fall hat scharfe Kritik einer hochrangigen US-Diplomatin ausgelöst, die darin einen Machtmissbrauch sieht. Die Auseinandersetzung kommt zu einer Zeit, in der die Spannungen zwischen der Trump-Regierung und Europa wegen der Regulierung von Online-Äußerungen zunehmen.

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Die Ermittlungen begannen, nachdem der Rentner auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn einen Kommentar gepostet und dabei ein Emoji mit einer langen Nase eingefügt hatte – eine Anspielung auf die Märchenfigur. Die Behörden stuften die Äußerung nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs als strafbar ein, der bei Beleidigung von Amtsträgern Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vorsieht. Die Polizei Heilbronn überwacht routinemäßig soziale Medien auf mögliche strafrechtlich relevante Inhalte.

Der Vergleich mit "Pinocchio" ist für Merz nicht neu. Sowohl die Grünen-Politikerin Franziska Brantner als auch der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner hatten den Spitznamen bereits zuvor verwendet. Deutsche Gerichte verfolgten bereits ähnliche Fälle, darunter Ermittlungen wegen Beleidigungen gegen andere Politiker wie Robert Habeck, der als "Schwachkopf" beschimpft worden war. Zwar ist nicht immer eine formelle Anzeige erforderlich – schon das öffentliche Interesse kann ein Verfahren auslösen.

Die US-Diplomatin Sarah Rogers verurteilte die Ermittlungen und verglich sie mit "Majestätsbeleidigung" – einem historischen Straftatbestand, der die Beleidigung eines Monarchen unter Strafe stellte. Ihre Äußerungen passen in die breitere Kritik der Trump-Regierung an europäischen Gesetzen zur Inhaltsmoderation, die sie als unvereinbar mit amerikanischen Werten der Meinungsfreiheit ansieht.

Der Fall unterstreicht die anhaltenden Konflikte zwischen den USA und Europa über die Grenzen der Meinungsäußerung im Netz. Nach deutschem Recht können öffentliche Beleidigungen mit Geldstrafen oder Haft bestraft werden, wobei die Strafen je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegen. Das Ergebnis dieser Ermittlungen könnte die Debatte über Meinungsfreiheit und rechtliche Grenzen weiter anheizen.