21 April 2026, 02:18

Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll kein Straftatbestand mehr sein

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Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll kein Straftatbestand mehr sein

Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister fordert eine Reform des Umgangs mit Schwarzfahren in Deutschland. Er kritisiert, dass die aktuellen Gesetze das Justizsystem unnötig belasten, indem selbst Bagatellfälle als Straftaten behandelt werden. Sein Vorschlag zielt darauf ab, die Ahndung einfacher Schwarzfahrten von Strafgerichten in zivilrechtliche Verfahren zu verlagern.

Frister verwies darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Zudem zeigte er auf, dass 2024 jede achte angezeigte Tat den Fernverkehr betraf. Zwar stuft er grundsätzliches Schwarzfahren – etwa das Fahren ohne Ticket, aber ohne Sperren zu überwinden – nicht als besonders schwerwiegend ein, lehnt aber eine bloße Herabstufung zu einem Ordnungswidrigkeitenverstoß ab. Sein Bedenken: Selbst bei einer milderen Einstufung könnte Zwangshaft letztlich zu einer Freiheitsstrafe führen.

Als Lösung schlägt Frister vor, die meisten Fälle von Schwarzfahren als zivilrechtliches Unrecht statt als Straftat zu behandeln. Strafrecht sollte seiner Meinung nach nur bei wirklich verwerflichem Verhalten greifen, nicht bei geringfügigen Vertragsverstößen. Eine vollständige Streichung des § 265a StGB lehnt er jedoch ab. Stattdessen plädiert er für eine Reform, die sicherstellt, dass strafrechtliche Konsequenzen auf schwere Fälle – etwa Schwarzfahren im Fernverkehr – beschränkt bleiben.

Sein zentrales Argument lautet: Strafverfolgung sollte das letzte Mittel sein. Durch die Umwidmung einfacher Schwarzfahrten zu Vertragsverletzungen könnten Gerichte sich auf schwerwiegendere Delikte konzentrieren, während Schwarzfahrer weiterhin zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen würden.

Fristers Vorschläge zielen darauf ab, die Justiz zu entlasten, indem Bagatellfälle von Schwarzfahren nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Nur besonders gravierende Vorfälle sollen künftig noch vor Strafgerichte kommen. Die Reform würde zwar Sanktionen für Schwarzfahrer im Fernverkehr beibehalten, die meisten Fälle aber in zivilrechtliche Verfahren überführen.

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