Rechtsstreit um abgeschleppten Mercedes: Stuttgart vor Gericht wegen fragwürdiger Verschrottung
Hans-Josef BeckmannRechtsstreit um abgeschleppten Mercedes: Stuttgart vor Gericht wegen fragwürdiger Verschrottung
In Stuttgart entbrennt ein Rechtsstreit, nachdem der klassische Mercedes SL 280 von Andreas Weber ohne seine Zustimmung abgeschleppt und verschrottet wurde. Das Fahrzeug war wegen eines angeblichen Ölverlusts entfernt worden, doch Weber bestreitet die Vorwürfe und fordert nun 20.000 Euro Entschädigung. Die Stadt bietet lediglich 7.000 Euro an – damit liegt der Fall nun beim Landgericht Stuttgart.
Der Vorfall nahm seinen Lauf, als Webers Auto von einem öffentlichen Platz abgeschleppt wurde, angeblich wegen auslaufendem Öl. Die Behörden stuften es als Gefahr ein, doch Weber betont, das Fahrzeug sei voll funktionsfähig gewesen. Statt einer Reparatur landete der Wagen auf einem Abschleppplatz, wo die Lagerkosten schnell auf rund 1.000 Euro anwuchsen.
Vor der Verschrottung wurden zudem Teile aus dem Mercedes ausgebaut, was den Verdacht nährt, das Fahrzeug könnte für den Weiterverkauf ausgeschlachtet worden sein. Weber behauptet außerdem, nie eine offizielle Verschrottungsbestätigung erhalten zu haben – ihm fehlt damit der Nachweis über die Vernichtung des Wagens.
Entscheidend für den Fall ist, ob Abschleppen und Verschrottung rechtmäßig erfolgten. Deutsches Recht, gestützt auf frühere Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH), verlangt, dass solche Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Dazu gehören vorangehende Warnungen – sofern keine unmittelbare Gefahr besteht –, die Möglichkeit für den Besitzer, Stellung zu nehmen, sowie angemessene Kosten: in der Regel 150 bis 300 Euro für das Abschleppen und 10 bis 20 Euro pro Tag für die Lagerung. Eine Verschrottung ist nur gerechtfertigt, wenn Reparaturen unwirtschaftlich sind und das Fahrzeug eine öffentliche Sicherheitsgefahr darstellt.
Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden, dass Abschleppfirmen Fahrzeuge zurückhalten dürfen, bis die Gebühren beglichen sind. Webers Anwälte argumentieren jedoch, die Stadt habe diese Voraussetzungen nicht erfüllt, was die Verschrottung rechtswidrig mache. Da keine Einigung in Sicht ist, könnte das Urteil des Gerichts prägend für ähnliche Konflikte in Zukunft sein.
Nun muss das Landgericht Stuttgart klären, ob die Stadt rechtmäßig handelte und ob Weber Anspruch auf Entschädigung hat – und wenn ja, in welcher Höhe. Ein Urteil zu seinen Gunsten könnte strengere Kontrollen von Abschlepp- und Verwahrpraktiken nach sich ziehen. Bis dahin bleibt der Fall ungelöst, beide Seiten warten auf das endgültige Urteil.






