Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel in der Linkspartei
Brigitta SchülerRamelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel in der Linkspartei
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit dem Versuch gescheitert, einen Antrag innerhalb der Linkspartei zu blockieren, der die Gehälter von Abgeordneten deckeln soll. Das Schiedsgericht der Partei wies seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung als voraussichtlich unzulässig zurück. Ramelow hatte argumentiert, der Vorschlag sei verfassungswidrig und beeintrachtige bereits interne Wahlen.
Der Streit begann, als der Parteivorstand der Linken vorschlug, dass Mitglieder ihre Bezüge auf das Durchschnittseinkommen einer Fachkraft begrenzen sollen. Ramelow lehnte diesen Schritt ab und reichte einen Antrag bei der Bundesschiedskommission der Partei ein. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass der Antrag überhaupt zur Abstimmung kommt.
Das Schiedsgericht entschied gegen ihn und begründete dies damit, dass Ramelow kein schutzwürdiges rechtliches Interesse habe, da die Gehaltsgrenze noch nicht beschlossen worden sei. Diese Begründung wurde später von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zitiert. Ramelow reagierte mit einer Beschwerde gegen das Urteil und bestand darauf, dass der Vorschlag bereits Einfluss auf interne Parteiwahlen nehme.
Trotz seiner Einwände blieb das Schiedsgericht bei seiner Haltung und ließ den Antrag damit weiter zur Debatte innerhalb der Partei offen.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts bedeutet, dass die Linke die Diskussion über die Gehaltsdeckelung fortsetzen kann. Ramelows Beschwerde ist noch nicht abschließend entschieden, doch das Urteil deutet darauf hin, dass seine rechtlichen Möglichkeiten begrenzt sind. Das Ergebnis wird zeigen, ob die Partei mit der umstrittenen Lohnbegrenzung für ihre Mitglieder voranschreitet.






