Porsche muss 5 Millionen Euro Zollnachzahlung wegen falscher Deklarationen leisten
Brigitta SchülerPorsche muss 5 Millionen Euro Zollnachzahlung wegen falscher Deklarationen leisten
Eine aktuelle Zollprüfung hat dazu geführt, dass die Porsche Deutschland GmbH rückwirkend fast 5 Millionen Euro an Einfuhrabgaben nachzahlen muss. Der Fall unterstreicht die verschärfte Durchsetzung der Verrechnungspreisregeln im Zollrecht – insbesondere für Konzernunternehmen, die nachträglich Preisanpassungen vornehmen.
Die von der Hauptzollamt Heilbronn durchgeführte Prüfung ergab, dass das Unternehmen bei importierten Elektrowerkzeugen und elektrischen Bauteilen falsche Zollwerte deklariert hatte.
Ausgelöst wurde die Untersuchung, nachdem die Zollbehörden die Importanmeldungen der Porsche Deutschland überprüft hatten. Dabei stellte sich heraus, dass das Unternehmen bestimmte Waren falsch im Kombinierten Nomenklatur-System (KN) eingestuft hatte, das Zollsätze und Handelsbestimmungen regelt. Allein diese Fehlklassifizierung führte zu zu niedrigen Abgaben.
Bei weiteren Nachforschungen zeigte sich, dass jahresendliche Verrechnungspreiskorrekturen – in der Konzernbuchhaltung üblich – nicht in den Zollwertangaben berücksichtigt worden waren. Anders als im Steuerrecht behandeln die Zollvorschriften solche rückwirkenden Änderungen deutlich strenger. Die nachträgliche Erhöhung der deklarierten Zollwerte löste schließlich die hohe Nachforderung aus.
Die deutschen Zollprüfdienste sorgen dafür, dass alle Unternehmen die Einfuhrbestimmungen einheitlich einhalten. Je nach Ergebnis können ihre Kontrollen zu Rückerstattungen, Nachzahlungen oder sogar Strafen führen. Im vorliegenden Fall bestätigte der Bericht des Heilbronner Amts die 5-Millionen-Haftung, die sich aus Fehlklassifizierungen und nicht gemeldeten Preisänderungen ergab.
Mit dem Bescheid muss Porsche Deutschland die ausstehenden Beträge nun begleichen. Der Fall dient zugleich als Mahnung: Zollwertangaben erfordern präzise Klassifizierungen und eine Echtzeit-Meldung der Preise. Unternehmen, die nach dem Import interne Verrechnungspreise anpassen, müssen unter den aktuellen Kontrollpraktiken mit ähnlichen finanziellen Konsequenzen rechnen.