Polizist unter Verdacht: Sexuelle Belästigung und Justizbehinderung erschüttern Kommissariat
Hans-Josef BeckmannPolizist unter Verdacht: Sexuelle Belästigung und Justizbehinderung erschüttern Kommissariat
Ein 37-jähriger Polizeibeamter des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim steht unter Ermittlung, weil er eine Frau bei einer privaten Boßel-Veranstaltung in Baccum sexuell belästigt haben soll. Der Vorfall hat für größere Aufmerksamkeit gesorgt, nachdem Vorwürfe laut wurden, die Kommissariatsleiterin Nicola Simon könnte durch Justizbehinderung die Ermittlungen behindert haben, indem sie dem Beamten trotz seines Platzverweises erlaubte, auf der Feier zu bleiben.
Der Beamte war nach der Belästigungsbeschwerde von der Veranstaltung verwiesen worden. Nicola Simon, die das Kommissariat seit Anfang 2019 leitet, wird jedoch vorgeworfen, in seinem Sinne interveniert und ihm ermöglicht zu haben, weiter an der Feier teilzunehmen. Infolgedessen hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Ermittlungen sowohl gegen den Beamten wegen sexueller Belästigung als auch gegen Simon wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingeleitet.
Das Polizeikommissariat Emsland/Grafschaft Bentheim lehnte eine Stellungnahme zum Fall ab und verwies alle Anfragen an die Polizeidirektion Osnabrück. Simon wurde inzwischen von ihren dienstlichen Pflichten suspendiert, und es wurden Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet. Bei einer Verurteilung drohen ihr Sanktionen von einer offiziellen Rüge bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Für das Kommissariat ist dies nicht der erste Skandal. Bereits zuvor war ein ehemaliger Hauptkommissar aufgefallen, weil er in privaten Chats rassistische und nationalsozialistisch verherrlichende Inhalte geteilt hatte. Strafvereitelung im Amt kann schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Haftstrafen und hohe Geldbußen.
Die laufenden Ermittlungen sollen klären, ob Simon in den Fall eingegriffen hat und ob der Beamte die sexuelle Belästigung begangen hat. Je nach Ergebnis könnten disziplinarische Maßnahmen, strafrechtliche Konsequenzen oder beides folgen. Das Kommissariat bleibt unter Beobachtung, während die Behörden die Handhabung des Vorfalls prüfen.






