Parlamentsrecht auf Nachfrage blockiert? AfD-Prozess scheitert in Karlsruhe
Gerfried ThiesParlamentsrecht auf Nachfrage blockiert? AfD-Prozess scheitert in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht blockiert Anfragerecht des Parlaments? AfD-Klage scheitert in Karlsruhe
Teaser: Das Bundesverfassungsgericht weist die Organstreitbeschwerde eines AfD-Abgeordneten zurück. Er wollte klären lassen, ob das Auswärtige Amt ein Visum für einen gefälschten Pass ausgestellt hatte. Die Richter sahen keine ausreichende Begründung.
25. November 2025, 13:13 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter abgewiesen. Dieser hatte der Bundesregierung vorgeworfen, keine Klarheit über angebliche Visumserteilungen für gefälschte Pässe geschaffen zu haben. Das Gericht urteilte, dass seine Vorwürfe nicht ausreichend belegt seien, um weiterverfolgt zu werden.
Im Mittelpunkt von Keuters Beschwerde stand die Frage, ob das Auswärtige Amt Visa für gefälschte Reisedokumente ausgestellt habe. Er deutete dabei einen möglichen Zusammenhang mit dem ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann an – ein direkter Bezug ließ sich jedoch nicht nachweisen. Die Bundesregierung bestritt, Kenntnis von Visa für gefälschte Pässe zu haben.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Keuter keine relevanten Bundestagsdokumente vorgelegt habe, die seine Behauptungen stützen würden. Zudem habe er nicht dargelegt, inwiefern seine Rechte verletzt worden sein könnten. Ein zentrales Beweisstück – eine in der Beschwerde erwähnte E-Mail des Auswärtigen Amts – stellte sich als nicht belastbar für Visumseinträge in gefälschten Dokumenten heraus. Letztlich wiesen die Richter den Fall ab und betonten, dass selbst die Möglichkeit einer Rechtsverletzung plausibel dargelegt werden müsse. Ohne konkrete Beweise oder eine klare rechtliche Grundlage könne die Beschwerde nicht weiterverfolgt werden.
Mit der Abweisung ist die Angelegenheit vorerst erledigt; Keuters Vorwürfe bleiben unbewiesen. Die Bundesregierung hält daran fest, dass keine Visa für gefälschte Pässe ausgestellt wurden, und das Gericht unterstrich die Notwendigkeit substantiierter Belege in solchen Fällen. Das Urteil stärkt die Pflicht von Abgeordneten, ihre Vorwürfe hinreichend zu begründen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden können.