08 May 2026, 04:24

Neues Gesetz: Ärzte übermitteln Rezepte für Pflegeheime direkt an Apotheken

Plakat zur Pflegeschwesterwoche 2020 mit zwei Fotos von Pflegeschwestern links und dem Text "Mitgefühl, Expertise, Vertrauen" rechts, mit einem Logo in der rechten unteren Ecke.

Neues Gesetz: Ärzte übermitteln Rezepte für Pflegeheime direkt an Apotheken

Neuer Gesetzentwurf ermöglicht direkte Übermittlung von Rezepten für Pflegeheimbewohner an Apotheken

Ein neuer Gesetzentwurf soll Ärztinnen und Ärzten erlauben, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an die beliefernde Apotheke zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung. Behörden zufolge werde dies den bürokratischen Aufwand für Pflegeeinrichtungen verringern, für das medizinische Personal jedoch zusätzliche Schritte bedeuten.

Bisher müssen Pflegeheime Rezepte manuell sammeln und an die Apotheke weiterleiten. Das neue System schafft diesen Zwischenschritt ab und ermöglicht es Ärzten, E-Rezepte direkt zu übermitteln. Allerdings wird jede elektronische Übermittlung etwa eine halbe Minute zusätzlichen Aufwand für die Prüfung und den Versand erfordern – was die Arbeitsbelastung in den Arztpraxen erhöht.

Laut Ministerium erhalten Pflegeheimbewohner im Schnitt neun Medikamente pro Quartal verordnet, was jährlich 36 Rezepte pro Person ergibt. Dadurch würden die jährlichen Übertragungskosten auf 8,834 Millionen Euro steigen. Gleichzeitig könnten Pflegeheime durch den Wegfall der Papierrezepte etwa 5 Millionen Euro einsparen.

Technische Kontrollen sollen sicherstellen, dass das Pflegeheim weiterhin über jedes Rezept informiert wird – sofern der Bewohner nicht widerspricht. Das neue Verfahren gilt als Übergangslösung, bis Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den spezialisierten Dienst integriert sind.

Insgesamt wird die Umstellung eine Nettobelastung von 4,7 Millionen Euro verursachen. Zudem steigen die Personalkosten voraussichtlich um 9,7 Millionen Euro aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwands.

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Ziel der Regelung ist es, die Rezeptabwicklung in Pflegeheimen zu vereinfachen, wobei einige Aufgaben auf die Ärzteschaft verlagert werden. Die Einsparungen für die Pflegeeinrichtungen werden teilweise durch höhere Kosten für Arztpraxen und die E-Rezept-Übermittlung aufgezehrt. Die vollständige Einbindung der Pflegeheime in das System ist für 2029 geplant.

Quelle