Neuer Kündigungsbutton: So einfach wird die Online-Kündigung ab Juni
Gerd BuchholzNeuer Kündigungsbutton: So einfach wird die Online-Kündigung ab Juni
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung: Händler und Dienstleister müssen auf ihren Websites einen „Kündigungsbutton“ für Online-Verträge einführen. Dieser soll die Beendigung digitaler Verträge vereinfachen.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie betrifft alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen. In anderen EU-Ländern muss die Regelung zunächst in nationales Recht überführt werden, bevor sie dort in Kraft tritt.
Der Button muss gut sichtbar und deutlich beschriftet sein – etwa mit „Vertrag kündigen“. Er darf den Kündigungsvorgang nicht erschweren, etwa im Vergleich zum ursprünglichen Vertragsabschluss. Verbraucher müssen zudem eine sofortige Bestätigung der Kündigung in einem speicherbaren Format, beispielsweise per E-Mail, erhalten.
Der Button ändert nichts an den bestehenden Widerrufsfristen, die in der Regel bei 14 Tagen bleiben. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Ziel der Neuerung ist es, Online-Kündigungen unkompliziert und transparent zu gestalten. Unternehmen müssen die Regelung bis zum Stichtag umsetzen, um eine Verlängerung der Widerrufsfristen zu vermeiden. Derzeit gilt sie nur in Ländern, in denen die nationalen Gesetze entsprechend angepasst wurden.






