Neubürger in Ulm müssen sich bis 15. Februar für die Landtagswahl registrieren
Brigitta SchülerNeubürger in Ulm müssen sich bis 15. Februar für die Landtagswahl registrieren
Neubürger in Ulm haben bis zum 15. Februar 2026 Zeit, sich für die anstehende Landtagswahl zu registrieren. Die Frist gilt für alle, die zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar aus einem anderen Teil Baden-Württembergs in die Stadt gezogen sind. Ohne eine erneute Anmeldung bleiben sie im Wählerverzeichnis ihrer vorherigen Gemeinde eingetragen.
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 statt. Um teilnehmen zu können, müssen wahlberechtigte Bürger ihre Adresse bis zum Stichtag beim Einwohnermeldeamt Ulm aktualisieren. Diese Regelung betrifft ausschließlich Zuzügler aus anderen Regionen des Landes.
Personen, die aus anderen Bundesländern nach Ulm ziehen, können sich nicht für die hiesige Wahl registrieren. Bis sie den Ummeldeprozess abgeschlossen haben, bleibt ihr Wahlrecht an ihren früheren Wohnort gebunden.
Offizielle Zahlen, wie viele Neubürger sich nach einem Umzug nach Ulm üblicherweise für die Wahl anmelden, liegen nicht vor. Die Stadt hat keine Daten zu den Wählerregistrierungsquoten bei früheren Kommunalwahlen veröffentlicht.
Die Frist bis zum 15. Februar stellt sicher, dass die Wähler rechtzeitig für die Abstimmung am 8. März korrekt erfasst sind. Wer den Termin verpasst, wird nicht in Ulms Wählerverzeichnis aufgenommen. Ob sie an der Landtagswahl teilnehmen können, hängt davon ab, ob sie ihre Anmeldung fristgerecht aktualisieren.