Mini-Supermärkte in Baden-Württemberg öffnen künftig auch sonntags und an Feiertagen 2025
Gerfried ThiesShoppen rund um die Uhr - wo dies im Südwesten möglich ist - Mini-Supermärkte in Baden-Württemberg öffnen künftig auch sonntags und an Feiertagen 2025
Automatisierte Mini-Supermärkte in Südwestdeutschland dürfen künftig rund um die Uhr öffnen – auch sonntags und an Feiertagen 2025**. Das Landesparlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es diesen kleinen Läden erlaubt, 24 Stunden am Tag zu betreiben – vorausgesetzt, sie erfüllen strenge Auflagen. Bisher waren verlängerte Öffnungszeiten an Ruhetagen verboten.
Die neue Regelung betrifft rund 180 automatisierte Mini-Supermärkte in Baden-Württemberg. Die meisten befinden sich derzeit in ländlichen Gebieten, doch einige gibt es mittlerweile auch in städtischen Vierteln. Um durchgehend öffnen zu dürfen, müssen die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen 2025 komplett ohne Personal auskommen – selbst beim Auffüllen der Regale.
Die Läden dürfen nicht größer als 150 Quadratmeter sein und nur Alltagsgüter wie Lebensmittel und Hygieneartikel anbieten. Frische Backwaren bilden die einzige Ausnahme: Hier ist eine Belieferung auch sonntags erlaubt. An vier zentralen christlichen Feiertagen müssen die Geschäfte jedoch geschlossen bleiben: am ersten Weihnachtsfeiertag, Karfreitag, Ostersonntag und Pfingstsonntag.
Die Kommunen behalten das Recht, die Öffnungszeiten weiter einzuschränken, falls etwa kirchliche Veranstaltungen beeinträchtigt werden könnten. Das Gesetz soll die Bequemlichkeit für Kund:innen mit dem Respekt vor traditionellen Ruhetagen in Einklang bringen.
Die Änderung tritt sofort in Kraft und ermöglicht es den betroffenen Mini-Supermärkten, sonn- und feiertags ohne Personal zu öffnen. Zwar erweitert die Neuregelung den Zugang zu Grundgütern, hält aber Beschränkungen bei Ladengröße, Sortiment und zentralen religiösen Feiertagen aufrecht. Städte und Gemeinden können zudem weitere Einschränkungen erlassen, um lokale Veranstaltungen zu schützen.






