#MeToo-Urteil: Gericht gibt Klara Schedlich teilweise Recht gegen Stefan Gelbhaar
Gerfried Thies#MeToo-Urteil: Gericht gibt Klara Schedlich teilweise Recht gegen Stefan Gelbhaar
Ein deutsches Gericht hat im Streit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe, die Gelbhaar lange als falsch zurückgewiesen hatte. Das Urteil setzt dem langwierigen Konflikt ein Ende, der die politischen Karrieren beider prägte.
Der Streit begann, als Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Rundfunksender RBB schwere Vorwürfe gegen Gelbhaar erhob. Dieser wies die Anschuldigungen entschlossen zurück und behauptete, sie seien haltlos. Später wurden viele der Vorwürfe als nicht belegt eingestuft, woraufhin der RBB eine öffentliche Entschuldigung veröffentlichte.
Das Oberlandesgericht Hamburg prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass Teile des Konflikts auf widersprüchliche Darstellungen zurückgingen. Während einige Aussagen Schedlichs wiederholt werden dürfen, wurden andere nicht aufrechterhalten. Der Rechtsstreit trug maßgeblich zu Gelbhaars politischem Niedergang bei und kostete ihn eine sichere Nominierung für die Bundestagswahl.
Bis Anfang 2025 hatte Gelbhaar das Parlament vollständig verlassen. Mit dem aktuellen Urteil wird Schedlichs Teilerfolg bestätigt, doch der Fall zeigt auch die Komplexität solcher Auseinandersetzungen auf. Die Richter erlauben es Schedlich, an bestimmten Aussagen festzuhalten, räumen jedoch ein, dass nicht alle Vorwürfe bewiesen werden konnten. Gelbhaars Rückzug aus der Politik folgte auf den Verlust seiner Kandidatur und die weiteren Folgen der Vorwürfe. Der Fall unterstreicht, wie nachhaltig juristische Konflikte politische Laufbahnen beeinflussen können.






