16 April 2026, 14:26

"Merz kann mich mal!" – Wie ein Studentenspruch die Meinungsfreiheit auf die Probe stellt

Eine Gruppe von Menschen marschiert auf einer Straße bei einer Demonstration, einige halten Schilder und andere fahren Fahrräder, im Hintergrund ist ein Gebäude mit Fenstern, Bogengängen, Pfeilern und Skulpturen zu sehen.

"Merz kann mich mal!" – Wie ein Studentenspruch die Meinungsfreiheit auf die Probe stellt

Ein Studentenspruch hat eine juristische Kontroverse ausgelöst, nachdem an der Technischen Universität Berlin ein Transparent mit der Aufschrift "Merz kann mich mal!" aufgehängt wurde. Der Spruch, der erstmals im März von einer 18-Jährigen bei einer Demonstration gegen die Wehrpflicht verwendet wurde, verbreitet sich seitdem rasant in sozialen Medien, Musik und bei Protesten. Nun prüfen die Behörden, ob die Parole gegen deutsche Beleidigunggesetze verstößt.

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Das Banner wurde von der studentischen Initiative EB 104 angebracht, einer Gruppe, die Lernräume organisiert, Veranstaltungen ausrichtet und sich für die Verbesserung des Campuslebens einsetzt. Innerhalb von 15 Stunden ließ die Polizei es entfernen – ein Vorgehen, das bei der Gruppe auf scharfe Kritik stieß. EB 104 bezeichnete die schnelle Abnahme als "höchst problematisch" und argumentierte, sie gefährde die studentische Selbstverwaltung und die Meinungsfreiheit.

Ursprünglich entstand der Spruch Anfang März bei einer Berliner Demonstration, wo eine 18-jährige Schülerpraktikantin ihn erstmals verwendete. Nun sieht sich dieselbe Schülerin mit einem Strafverfahren wegen "böswilliger Beleidigung und Verleumdung einer politischen Persönlichkeit" konfrontiert. Nach deutschem Recht fällt unter Beleidigung die Verbreitung unwahrer Behauptungen, die das Ansehen einer Person schädigen.

Seither hat sich der Spruch weit verbreitet: Er taucht in Memes, Protestparolen und sogar in Liedern auf und hat aus einer lokalen Demonstration eine grundsätzliche Debatte über Ausdrucksfreiheit und politische Kritik gemacht.

Der Fall wirft die Frage auf, wie Meinungsfreiheit und der Schutz öffentlicher Personen gegeneinander abzuwägen sind. Viele sehen in dem Verfahren einen direkten Angriff auf offene Opposition. Gleichzeitig zeigt die anhaltende Popularität des Spruchs, dass seine Botschaft in Online- wie Offline-Protesten längst verankert ist.

Quelle