16 February 2026, 23:16

Landwirt gewinnt Prozess um strittige Rinderkennzeichnung mit Transpondern

Eine braune Kuh mit einer gelben Ohrmarke und ihrem Kälber in einer grünen Wiese.

Landwirt gewinnt Prozess um strittige Rinderkennzeichnung mit Transpondern

Ein Landwirt in Baden-Württemberg hat erfolgreich eine Entscheidung angefochten, die injizierbare Transponder zur Rinderkennzeichnung verbietet. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte, dass der Regierungspräsidiums bei der Rücknahme der Ausnahmegenehmigung rechtswidrig gehandelt habe. Die Behörden haben nun einen Monat Zeit, um über eine mögliche Berufung zu entscheiden.

Der Streit begann, als die Verwaltungsbehörde des Zollernalbkreises eine Ausnahmegenehmigung zurückzog, die es dem Landwirt – bekannt als Familie Maier – erlaubte, statt Ohrenmarken injizierbare Transponder zu verwenden. Das Gericht stellte fest, dass der Landkreis seine Ermessensspielräume nach EU-Recht fehlerhaft angewandt habe. Zwar sehen die EU-Vorschriften vor, dass solche Ausnahmen widerrufen werden können, doch mangelt es der Entscheidung des Landkreises laut Urteil an einer ausreichenden Begründung.

Da die Rinder der Familie Maier nicht gehandelt werden, hätte dies nach Ansicht des Gerichts stärker in die Bewertung einfließen müssen. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Komplexitäten bei der Tierkennzeichnung, wo sich EU-Regelungen, nationales Recht und lokale Verwaltungsentscheidungen überschneiden. Im Verfahren wurden keine aktuellen Änderungen der EU-Vorschriften zur Rinderkennzeichnung genannt; die Diskussionen konzentrierten sich vielmehr auf bestehende Ausnahmen, die seit 2013 gewährt werden.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Landesregierung Baden-Württembergs hat nun einen Monat Zeit, um die Zulassung einer Berufung zu beantragen.

Die Gerichtsentscheidung ermöglicht es dem Landwirt vorerst, weiterhin injizierbare Transponder zu nutzen. Zudem setzt sie einen Präzedenzfall dafür, wie lokale Behörden in ähnlichen Fällen ihren Ermessensspielraum ausüben müssen. Das Ergebnis könnte künftige Entscheidungen zu Ausnahmen bei der Tierkennzeichnung in der gesamten Region beeinflussen.