Krankenversicherung für Rentner: Warum die KVdR heute so viel teurer ist als früher
Brigitta SchülerKrankenversicherung für Rentner: Warum die KVdR heute so viel teurer ist als früher
Rentner in Deutschland sehen sich heute einem komplexen System der Krankenversicherungsbeiträge gegenüber, bei dem die Kosten je nach Einkommensquellen und früherem Versicherungsschutz stark variieren. Vor 1996 zahlten viele kaum etwas oder gar nichts, doch die heutigen Regelungen verlangen höhere, einkommensabhängige Abgaben im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Wer nicht für die KVdR infrage kommt, muss sich durch freiwillige gesetzliche oder private Versicherungen kämpfen – jede mit unterschiedlichen finanziellen Folgen.
Vor 1996 entrichteten Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur minimale Beiträge oder gar keine, manchmal lediglich eine Pauschale oder nichts, wenn sie über einen Familienangehörigen mitversichert waren. Mit der Einführung der KVdR änderte sich das: Seither gilt ein allgemeiner Beitragssatz von etwa 14 bis 15 Prozent des Renteneinkommens, der je zur Hälfte von der Rente und der Rentenversicherung getragen wird. Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen Rentner eine gesetzliche Rente beziehen und in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein.
Innerhalb der KVdR fließen jedoch nicht alle Einkommensarten in die Beitragsberechnung ein – berücksichtigt werden etwa gesetzliche Renten oder betriebliche Altersvorsorge oberhalb eines steuerfreien Freibetrags. Ein Rentner mit einer gesetzlichen Rente von 1.600 Euro und einer betrieblichen Rente von 500 Euro zahlt beispielsweise rund 278 Euro monatlich. Erhält er zusätzlich 1.000 Euro aus privaten Renten, Zinsen oder Mieteinnahmen und entscheidet sich für eine freiwillige gesetzliche Versicherung, steigen seine Beiträge auf etwa 517 Euro – denn dann werden alle Einkünfte einbezogen.
Hinzu kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung, die derzeit bei 3,6 Prozent liegen, zuzüglich 0,6 Prozent für Kinderlose. Eltern mit mehreren Kindern profitieren von Ermäßigungen: Für das zweite bis fünfte Kind sinkt der Beitragssatz während der Erziehungsphase jeweils um 0,25 Prozentpunkte. Bei privat Versicherten gelten andere Regeln: Hier richten sich die Prämien nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Zudem wird auf private Beiträge zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent erhoben, um die Kosten im Alter zu stabilisieren.
Für Rentner, die mit den Beiträgen überfordert sind, gibt es einen Zuschuss, der die Hälfte der Prämie übernimmt – allerdings nur für bestimmte Tarife bei in der EU regulierten Versicherern.
Das aktuelle System zwingt Rentner dazu, ihre Optionen genau zu prüfen, denn die Beiträge können je nach Versicherungsverlauf und Einkommensmix stark auseinandergehen. Wer unter die KVdR fällt, zahlt weniger als freiwillig Versicherte, bei denen das gesamte Einkommen in die Beitragsberechnung einfließt. Die private Krankenversicherung bleibt zwar eine Alternative, doch ihre Kosten hängen von individuellen Risikofaktoren ab – und nicht vom Verdienst.






