21 April 2026, 00:29

Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen existenzbedrohender Reformpläne

Plakatankündigung eines Konzerts in München, Deutschland mit Text, der das Ereignis und seine Bedeutung beschreibt.

Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen existenzbedrohender Reformpläne

Komponist Peter Ruzicka geht rechtlich gegen die GEMA vor

Der Komponist Peter Ruzicka hat Klage gegen die GEMA, Deutschlands größte Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, eingereicht. Er wirft dem Verband vor, dass dessen geplante Reformen die Einnahmen ernster Musikschaffender zerstören und gegen Wettbewerbsrecht verstoßen würden. Seine Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt.

Ruzicka argumentiert, dass die marktbeherrschende Stellung der GEMA es ihr ermöglicht, ernster Musik den fairen Zugang zu verwehren. Er warnt, dass sinkende Tantiemen viele Komponisten bald daran hindern könnten, die Voraussetzungen für das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu erfüllen. Seine Position wird durch Daten der GEMA selbst sowie des Deutschen Komponistenverbandes gestützt.

Kernpunkt des Streits ist GEMA-Reform "Die neue Kulturförderung"

Im Mittelpunkt des Konflikts steht der GEMA-Vorschlag "Die neue Kulturförderung", über den auf der Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 abgestimmt werden soll. Ruzicka behauptet, dass die Abschaffung des aktuellen Bewertungssystems für Komponisten deren durchschnittliches Jahreseinkommen um 70 Prozent kürzen würde. Er bezeichnet die Änderungen als irreparabel und grundlos – mit existenzbedrohenden Folgen für die gesamte ernste Musikszene.

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Um die Reform zu stoppen, hat Ruzicka beim Bundeskartellamt offizielle Beschwerde eingereicht. Er fordert ein sofortiges Missbrauchsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen, um die Abstimmung auszusetzen. Sein Ziel ist es, jede Entscheidung über den Vorschlag bis zu einer umfassenden Prüfung zu blockieren.

Bundeskartellamt muss über Eingreifen entscheiden

Die Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt, das über ein mögliches Einschreiten entscheiden muss. Sollte Ruzickas Klage Erfolg haben, könnte die GEMA gezwungen werden, ihre Förderreformen zu überdenken. Das Ergebnis des Verfahrens könnte die Zukunft der Tantiemen und die Vertretung von Komponisten in Deutschland maßgeblich prägen.

Quelle