Kleine Störung im stillgelegten Atomkraftwerk Neckarwestheim – doch die Sicherheit blieb gewahrt
Brigitta SchülerKleine Störung im stillgelegten Atomkraftwerk Neckarwestheim – doch die Sicherheit blieb gewahrt
Kleinere technische Störung bei Routineinspektion im stillgelegten Atomkraftwerk Neckarwestheim, Block II
Während einer Routineprüfung im stillgelegten Atomkraftwerk Neckarwestheim, Block II, ist es zu einer geringfügigen technischen Störung gekommen. Der Vorfall ereignete sich am 23. Oktober 2025, als ein Notdieselaggregat aufgrund einer lockeren elektrischen Verbindung einen Test nicht bestand. Die Behörden bestätigten, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Menschen oder die Umwelt bestand.
Die Anlage, die von EnBW betrieben wurde, war im April 2023 endgültig abgeschaltet worden – zusammen mit den Blöcken Isar 2 und Emsland. Trotz der Stilllegung müssen abgebrannte Brennelemente weiterhin gelegentlich gekühlt werden, weshalb die Notstromsysteme aus Sicherheitsgründen weiterhin betriebsbereit gehalten werden.
Bei der Inspektion schaltete sich unerwartet eine Kühlpumpe für das Dieselaggregat ab. Ursache war ein nicht ordnungsgemäß angeschlossener Stecker, wodurch der Dieselmotor automatisch abschaltete. Als Sicherheitsmaßnahme aktivierte das Reaktorschutzsystem ein zweites Notspeisewasser-Dieselaggregat über ein alternatives Stromnetz. Die anschließende Untersuchung ergab, dass das Problem auf die Testkonfiguration beschränkt war: Eine für die Prüfung benötigte elektrische Verbindung fehlte. Nach der Behebung funktionierte das System wie vorgesehen. Die Verantwortlichen bestätigten, dass das Aggregat im Ernstfall einwandfrei gearbeitet hätte. Der Vorfall wurde in die Meldekategorie N eingestuft und mit INES 0 bewertet – was bedeutet, dass er keine sicherheitstechnische Bedeutung hatte.
Das Problem konnte zügig behoben werden, und die Inspektion wurde ohne weitere Zwischenfälle abgeschlossen. Da die Anlage nicht mehr in Betrieb ist, fallen nur noch minimale Kühlungsanforderungen an; die Notfallsysteme bleiben rein vorsorglich aktiv. Über die standardmäßigen Meldeverfahren hinaus sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.