Isny kämpft mit Kriminalität: Einbrüche, Jugendschutzverstöße und schwere Verkehrsunfälle
Gerd BuchholzIsny kämpft mit Kriminalität: Einbrüche, Jugendschutzverstöße und schwere Verkehrsunfälle
Die Polizei in Isny meldet eine Reihe von Vorfällen in den letzten Tagen – von Diebstählen und Verkehrsunfällen bis hin zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. Bei Kontrollen in Betrieben deckten die Behörden mehrere Verstöße auf, während mehrere Zusammenstöße zu Verletzungen und erheblichen Sachschäden führten. Ein Tatverdächtiger muss sich nun nach einem Einbruch in einem örtlichen Getränkemarkt mit zusätzlichen Anklagepunkten auseinandersetzen.
Am Abend des 25. Januar soll ein 26-jähriger Mann in einen Getränkemarkt in der Spinnereistraße eingebrochen sein. Er entwendete Schnaps und Tabakwaren, bevor er bewusstlos in seiner Wohnung aufgefunden wurde. Die Polizei bestätigte, dass für die wiederholten Raubüberfälle am selben Ort in den vergangenen zwei Tagen noch kein Täter ermittelt werden konnte.
Zudem führten die Behörden in 17 Geschäften und Gaststätten Testkäufe durch, um den Jugendschutz zu überprüfen. In 15 Fällen wurden Alkohol, Zigaretten oder E-Zigaretten an Minderjährige verkauft, während zwei Betriebe nach Überprüfung der Ausweisdokumente die Abgabe verweigerten. Zwei Lokale ließen jugendliche Testkäufer zudem in Raucherbereiche und an Spielautomaten. Händler und Mitarbeiter müssen nun mit hohen Bußgeldern wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz rechnen. Ein Ladenbesitzer verkaufte zudem nicht zugelassene E-Zigaretten an Minderjährige und wird angeklagt.
Bei den Kontrollen beschlagnahmten die Beamten unversteuerte E-Produkte und Tabakwaren. Außerdem wurden in mehreren Betrieben unsachgemäße Fleischlagerungen beanstandet.
Auch im Straßenverkehr häuften sich die Vorfälle: Ein 23-jähriger Fahrer ohne Führerschein setzte mit einem Peugeot rückwärts zurück und stieß mit einem anderen Fahrzeug zusammen, wobei ein Schaden von etwa 4.000 Euro entstand. Ein 30-jähriger Mann erfasste beim Rückwärtsfahren mit seinem Ford eine 61-jährige Fußgängerin, die leicht verletzt wurde. Bei einem weiteren Unfall missachtete eine 46-jährige Audi-Fahrerin eine rote Ampel und kollidierte mit einem Volkswagen. Dabei entstanden 25.000 Euro Schaden, und beide Fahrer zogen sich leichte Verletzungen zu.
Die Vorfälle führten zu mehreren Ermittlungsverfahren, Bußgeldern und möglichen Anklagen. Betriebe, die verbotene Waren an Minderjährige verkauft haben, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, während Verkehrssünder mit Strafen für ihr Fehlverhalten zu rechnen haben. Die Behörden setzen ihre Überprüfungen zur Einhaltung der örtlichen Vorschriften und Verkehrsregeln fort.