31 December 2025, 15:05

Hamburger Paar gerät wegen undeklariertem Welpen in Zollfahndung und Steuerärger

Ein Hund liegt auf einem Sofa mit einer Wand im Hintergrund.

Hamburger Paar gerät wegen undeklariertem Welpen in Zollfahndung und Steuerärger

Ein Ehepaar aus Hamburg geriet in die Fahndung des Zolls, nachdem es an der deutsch-schweizerischen Grenze einen vier Monate alten Welpen nicht deklariert hatte. Der Vorfall, bei dem es um den undeklarierten Kauf eines Haustiers im Wert von fast 3.000 Euro ging, hat nun ein Steuerhinterziehungsverfahren gegen die Frau eingeleitet.

In einem anderen Fall hatte ein Niederländer einen Ferrari nach Deutschland geschmuggelt, ohne Einfuhrabgaben zu zahlen – allerdings bestätigten Behörden, dass es keinen vergleichbaren Fall mit einer undeklarierten Hündin gibt.

Der Welpe wurde bei einer routinemäßigen Zollkontrolle am Grenzübergang Bietingen entdeckt. Das Hamburger Paar hatte den Hund für 2.600 Schweizer Franken (etwa 2.800 Euro) von einem Schweizer Züchter erworben. Da der Kaufpreis die 300-Euro-Grenze überschritt, fielen nach EU-Vorschriften Einfuhrabgaben an.

Zollbeamte prüfen nicht nur die veterinärrechtlichen Anforderungen für Haustiere aus Drittländern, sondern auch, ob Einfuhrsteuern entrichtet wurden. Das Paar beglich die fälligen 535 Euro vor Ort und durfte die Reise mit dem Welpen fortsetzen. Die Frau muss sich jedoch nun wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten.

Unterdessen hatte die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm zuvor einen separaten Fall untersucht, in dem ein Niederländer einen Ferrari aus der Schweiz nach Deutschland schmuggelte, ohne die Einfuhrabgaben zu deklarieren. Anders als im Welpen-Fall gibt es jedoch keine dokumentierten Vorfälle mit einer undeklarierten Hündin.

Der Hamburger Fall wurde inzwischen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Zollamts Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Einfuhrbestimmungen für Haustiere aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland. Sowohl veterinärrechtliche Kontrollen als auch steuerliche Pflichten gelten – bei Verstößen drohen Konsequenzen. Während der Welpe nach Zahlung der fälligen Abgaben freigegeben wurde, muss sich die betroffene Frau nun auf rechtliche Folgen einstellen.