Hamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe
Gerfried ThiesHamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe
Ein Hamburger Gericht hat einen Mann zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, weil er einen anderen Fahrgast in der U-Bahn mit homophoben Beleidigungen beschimpft hatte. Der Vorfall begann, nachdem Michael W. abfällige Bemerkungen über die schwarzen Lacklederschuhe mit Absatz von Tibor P. gemacht hatte. Der Richter urteilte, dass die Schmähungen einen direkten Angriff auf die sexuelle Orientierung von Tibor P. darstellten.
Die Auseinandersetzung ereignete sich spät in der Nacht, als Tibor P. auf dem Heimweg von einem Schwulenclub war. Michael W. bemerkte seine Schuhe und begann, ihn mit Beschimpfungen zu überhäufen – er nannte ihn eine "Seuche", eine "Krankheit" und ein "Schwuchtel". Tibor P. schilderte später vor Gericht, er habe sich während des verbalen Angriffs überfordert, gedemütigt und verängstigt gefühlt.
Eine zufällige Zeugin griff ein, um Tibor P. zu verteidigen, woraufhin Michael W. sich aggressiv gegen sie wandte. Der Richter lobte den Mut der Frau, die sich eingemischt hatte. Während des Prozesses gab Michael W. zu, Tibor P. wegen seiner Schuhe verspottet zu haben, bestritt jedoch, jemanden körperlich bedroht zu haben.
Michael W. entschuldigte sich vor Gericht für sein Verhalten. Tibor P. nahm die Entschuldigung an, dennoch verhängte der Richter eine Strafe wegen Beleidigung und Bedrohung.
Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg sendet ein klares Signal über die rechtlichen Konsequenzen homophober Hetze. Michael W. muss 1.200 Euro zahlen; der Richter betonte, dass solche Äußerungen nicht nur Einzelne, sondern ganze Gemeinschaften treffen. Der Fall zeigt zudem, welche Wirkung es hat, wenn Zeugen in öffentlichen Konflikten eingreifen.






