Gerichte entscheiden: Wer Corona-Soforthilfen behalten darf – und wer nicht
Gerd BuchholzEntscheidungen in Modellfällen zur Corona-Nothilfe in Baden-Württemberg - Gerichte entscheiden: Wer Corona-Soforthilfen behalten darf – und wer nicht
Zwei richtungsweisende Gerichtsurteile in Baden-Württemberg haben nun die Regeln für die im Jahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen festgelegt. Die Entscheidungen klären, wer die staatlichen Unterstützungen zurückzahlen muss und wer sie behalten darf. Während ein Fahrlehrer seinen Prozess verlor, konnte ein Winzer erfolgreich nachweisen, dass er die Mittel benötigte.
Das Soforthilfeprogramm des Landes bot vom 22. März bis zum 7. April 2020 schnelle finanzielle Hilfe an. Solo-Selbstständige und Freiberufler konnten bis zu 9.000 Euro erhalten, kleine Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten bis zu 15.000 Euro und Betriebe mit 10 bis 50 Mitarbeitern bis zu 30.000 Euro. Voraussetzung war lediglich der Nachweis wirtschaftlicher Notlagen oder einer Liquiditätskrise – mit minimalem bürokratischem Aufwand.
Vor dem 8. April 2020 führten unklare Richtlinien zu uneinheitlichen Entscheidungen, sodass einige Empfänger später zur Rückzahlung aufgefordert wurden. Zwei Musterverfahren haben nun verbindliche Kriterien für Anträge ab diesem Stichtag geschaffen.
In einem Fall musste ein Fahrlehrer die erhaltenen Gelder zurückerstatten. Das Gericht sah keine ausreichenden Belege für eine finanzielle Notlage, und eine Berufung ist ausgeschlossen – allerdings bleibt die Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die vollständige Begründung des Urteils wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Ein Winzer hingegen durfte seine Soforthilfe behalten, nachdem er eine tatsächliche Liquiditätslücke nachweisen konnte. Sein Fall bestätigt, dass Antragsteller ab dem 8. April klare Belege für ihre finanzielle Schieflage vorlegen mussten, um förderberechtigt zu sein.
Die Urteile bedeuten, dass einige Empfänger die Zuwendungen zurückzahlen müssen, während andere die Mittel behalten dürfen. Betroffenen bleibt als letzte Instanz nur noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die Entscheidungen schaffen nun eine verbindliche Grundlage für künftige Fälle im Rahmen des Programms.