08 February 2026, 22:39

Gericht warnt: Unternehmen haften für BEM-Fehler externer Dienstleister

Ein Gebäude mit einer Tafel, auf der "ABN AMRO" steht, mit einer Tafel, die es als Hauptsitz angibt, einem Geländer und Glasfenstern mit Vorhängen, mit Text unten, der eine Strafe von 1,5 Milliarden Dollar durch die Europäische Union erwähnt.

Gericht warnt: Unternehmen haften für BEM-Fehler externer Dienstleister

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg überträgt Unternehmen die volle Verantwortung für Fehler externer Dienstleister im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Die Entscheidung macht deutlich, welche Risiken Unternehmen eingehen, wenn sie solche Prozesse auslagern – insbesondere bei krankheitsbedingten Kündigungen. Unternehmen müssen nun strengere Kontrollen einführen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Ausgangspunkt des Urteils war ein Fall, in dem ein externer BEM-Dienstleister schwerwiegende Verfahrensfehler beging. Diese Mängel führten letztlich zu einer unwirksamen krankheitsbedingten Kündigung, für die das Unternehmen in voller Höhe haften musste. Das Gericht betonte, dass Unternehmen die Verantwortung nicht auf Dritte abwälzen können – selbst dann nicht, wenn sie auf externe Expertise zurückgreifen.

Besonderes Gewicht legte das Urteil zudem auf den Datenschutz im BEM-Verfahren. Da hier hochsensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden, müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter umfassend über die Datenerhebung aufklären. Unterlassen sie dies, drohen rechtliche Angriffe gegen das gesamte Verfahren.

Um Risiken zu minimieren, rät das Gericht Unternehmen zu regelmäßigen Prüfungen ihrer BEM-Prozesse. Lückenlose Dokumentation und klare vertragliche Vereinbarungen mit Dienstleistern sind nun unverzichtbar. Unternehmen müssen externe Partner sorgfältig auswählen und überwachen, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Wie viele ähnliche Fälle es gibt, bleibt unklar – solche Streitigkeiten werden in der Regel einzeln verhandelt. Öffentlich zugängliche Statistiken, wie viele Unternehmen seit 2020 wegen fehlerhafter BEM-Verfahren vor Arbeitsgerichten standen, existieren nicht. Doch das Urteil deutet darauf hin, dass Verfahrensmängel künftig vermehrt zu ungültigen krankheitsbedingten Kündigungen führen könnten.

Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal: Unternehmen tragen auch bei ausgelagerten BEM-Verfahren die volle Verantwortung. Unternehmen müssen nun von der Auswahl der Dienstleister bis zum Umgang mit Daten strengere Maßstäbe anlegen, um teure juristische Konsequenzen zu vermeiden. Das Urteil könnte viele Betriebe veranlassen, ihre Partnerschaften und internen Compliance-Strukturen grundlegend zu überprüfen.