08 June 2026, 22:23

Gericht gibt AfD-Abgeordneten in Streit mit der Linken recht

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten in Streit mit der Linken recht

Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linken wegen Vorwürfen der Verspottung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Behauptungen, die Linken zufolge hätten AfD-Politiker im Rahmen einer Parlamentssitzung 2025 die Parkinson-Symptome eines politischen Gegners lächerlich gemacht. Das Oberlandesgericht Rostock urteilte, dass die Äußerungen der Linken unrechtmäßig in die Persönlichkeitsrechte der AfD-Mitglieder eingegriffen hätten.

Der Rechtsstreit war entstanden, nachdem der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn AfD-Politikern im April 2025 vorgeworfen hatte, seine Parkinson-Erkrankung verhöhnt zu haben. Die Linke wiederholte den Vorwurf später in einer Pressemitteilung, woraufhin die AfD-Fraktion rechtliche Schritte einleitete.

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Ein vorheriger Antrag der AfD, die Aussagen zu unterbinden, war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und begründete dies damit, dass die Linke keine ausreichenden Beweise vorlegen konnte. Die Richter monierten das Fehlen von Zeugen und stellten die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe infrage.

Das Gericht räumte zwar ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, betonte jedoch, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen. Es untersagte zwei Kreisverbänden der Linken, Teile der Pressemitteilung erneut zu verbreiten. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung, während der AfD-Abgeordnete Thore Stein der Linken vorwarf, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben.

Die einstweilige Verfügung hindert die Linke daran, die umstrittenen Vorwürfe zu wiederholen. Die Richter stützten ihr Urteil auf die fehlenden Belege sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Mit der Entscheidung endet vorerst diese Phase des juristischen Konflikts zwischen den beiden Parteien.

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