GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und mehr Schutz für Vulnerable
Gerd BuchholzGEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und mehr Schutz für Vulnerable
Deutschland hat mit der GEAS-Reform eine grundlegende Umgestaltung seines Asylsystems eingeleitet. Die Änderungen umfassen neue Screening-Verfahren und beschleunigte Prozesse für bestimmte Antragsteller. Während mehrere Bundesländer bereits Pläne zur Umsetzung von Reformteilen bekannt gegeben haben, lehnen andere diese ab.
Nach dem neuen System durchlaufen Geflüchtete bei ihrer Ankunft in Deutschland zunächst ein Screening durch die Bundespolizei. Dazu gehören die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätsprüfungen sowie eine neu eingeführte Verletzlichkeitsprüfung, die besondere Schutzbedürfnisse ermitteln soll. Diese Überprüfung ist eine Neuerung, da sie vor der Reform nicht systematisch durchgeführt wurde.
Die Reform führt zudem eine 20-Prozent-Klausel ein, die mehr als die Hälfte aller Asylfälle betrifft. Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent werden in beschleunigten Verfahren bearbeitet. In diesen Fällen sind Abschiebungen unmittelbar nach einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) möglich – selbst wenn noch Rechtsmittel anhängig sind.
Der Schutz für vulnerable Gruppen, insbesondere Minderjährige, wurde gestärkt. Die Reform schreibt nun einen verpflichtenden Schulzugang und Krankenversicherungsschutz für sie vor. Gleichzeitig können Leistungen gestrichen oder Unterkünfte verweigert werden, wenn ein Dublin-Beschluss vorliegt – eine Praxis, die der Europäische Gerichtshof bereits in der Vergangenheit für rechtswidrig erklärt hat.
Die Reform verpflichtet die Bundesländer zur Einrichtung von Sekundärmigrationszentren mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit und grundlegender Versorgung, vor allem für Dublin-Fälle. Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt planen die Einführung solcher Einrichtungen. Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz hingegen werden nicht teilnehmen.
Durch die GEAS-Reform entstehen mehrere parallele Systeme, darunter beschleunigte und Grenzverfahren. Kritiker befürchten, dass dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und höheren Verwaltungskosten führen könnte.
Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylverfahren mit sich: strengere Kontrollen, schnellere Abschiebungen für bestimmte Gruppen und erweiterte Schutzmaßnahmen für besonders schutzbedürftige Personen. Die Umsetzung wird in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen – einige setzen die Neuerungen um, andere lehnen sie ab.






