Fristende für Gräber: Was Angehörige bis März 2026 regeln müssen
Gerfried ThiesFristende für Gräber: Was Angehörige bis März 2026 regeln müssen
Ruhefristen für Gräber laufen aus
Bis zum 31. Dezember 2025 enden die Ruhefristen für folgende Gräber auf den Friedhöfen der Stadtteile Villingen, Schwenningen und Mühlhausen:
Veröffentlichungsdatum: 4. Dezember 2025, 05:00 Uhr
Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Allgemeine Nachrichten
Die Ruhefristen für tausende Gräber in Villingen, Schwenningen und Mühlhausen laufen am 31. Dezember 2025 ab. Angehörige und Grabnutzende haben nun bis zum 15. März 2026 Zeit, Grabsteine und persönliche Grabgestaltungen zu entfernen, bevor die Flächen von der Stadt geräumt werden.
Betroffen sind drei Grabarten: - Erdbestattungen in Einzelgräbern für Verstorbene bis einschließlich Jahr 2000, - Urnen-Einzelgräber für Verstorbene bis einschließlich Jahr 2010, - Kindergräber für Verstorbene bis einschließlich Jahr 2015.
Nach Ablauf der Frist gehen verbliebene Gegenstände in das Eigentum der Stadt über.
Die bevorstehende Deadline bedeutet, dass Angehörige die Beseitigung von Grabmalen und Dekorationen in den nächsten 18 Monaten organisieren müssen. Ab dem 16. März 2026 werden alle verbliebenen Grabgestaltungen von der Stadt entfernt und entsorgt – Ansprüche können danach nicht mehr geltend gemacht werden.