Freiburg schafft Gaststättenerlaubnis ab – Gründung wird einfacher
Gerd BuchholzFreiburg schafft Gaststättenerlaubnis ab – Gründung wird einfacher
Freiburg: Neues Gaststättengesetz erleichtert Gründung in der Gastronomie
Teaser: Weniger Bürokratie für Gastronomen: Ab dem 1. Januar 2026 tritt das neue Gaststättengesetz in Kraft und vereinfacht die Eröffnung von Cafés, Restaurants, Bars und Imbissen in Freiburg deutlich. Laut Stadtverwaltung entfällt künftig die Pflicht, eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen. Stattdessen reicht eine fristgerechte Anmeldung bei der zuständigen Behörde aus.
Veröffentlichungsdatum: 17. Dezember 2025, 15:30 Uhr MEZ
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Freiburg, Urlaub
Artikel: Ein neues Gaststättengesetz in Freiburg soll die Gründung von Cafés, Restaurants, Bars und Imbissständen erleichtern. Die überarbeiteten Regelungen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten, ersetzen das bisherige Genehmigungsverfahren durch ein einfacheres Anmeldeverfahren. Oberbürgermeister Martin Horn hat die Überarbeitung des Gastbetriebsgesetzes vorangetrieben, um die Anforderungen für Unternehmensgründer zu vereinfachen.
Die größte Neuerung: Die bisher notwendige Gaststättenerlaubnis entfällt. Stattdessen müssen Betreiber ihr Gewerbe spätestens sechs Wochen vor der Eröffnung bei der Stadt anmelden. Dabei sind Angaben zum Betriebstyp sowie zu geplanten Außenflächen erforderlich.
Ziel der reformierten Vorschriften ist es, den bürokratischen Aufwand für neue Gastronomiebetriebe in Freiburg zu verringern. Ab 2026 ersetzt eine unkomplizierte Anmeldung das bisherige Genehmigungsverfahren. Die Stadt behält sich jedoch vor, einzugreifen, falls die Vorgaben nicht eingehalten werden.