Freiburg beschränkt Winterbaden zum Schutz der Fischlaichplätze bis April
Gerd BuchholzFreiburg beschränkt Winterbaden zum Schutz der Fischlaichplätze bis April
Winterbaden in Freiburg nun auf bestimmte Bereiche beschränkt
Die Freiburger Behörden haben klare Regeln für das Winterbaden erlassen, um Laichgründe von Fischen zu schützen, ohne den Kälteliebhabern das eisige Vergnügen zu nehmen. Die Einschränkungen gelten bis Ende April.
Baden ist im Fluss Dreisam nur noch auf dem befestigten Abschnitt zwischen der Kronenbrücke und dem Café Extrablatt erlaubt. Alle anderen Bereiche des Flusses sowie kleinere Gewässer sind gesperrt, um die Fische während der Laichzeit nicht zu stören.
Sechs ausgewiesene Seen bleiben für Winterschwimmer geöffnet: der Flückigersee, der Tunisee, der Silbersee, der Moosweiher, die Opfinger Seen und der Dietenbachsee. Eine vollständige Liste der freigegebenen Gewässer haben die Behörden zwar nicht veröffentlicht, doch diese Standorte sind offiziell für das Kaltwasserschwimmen freigegeben. Das generelle Betretungsverbot für natürliche Gewässer in Freiburg bleibt bis zum 30. April in Kraft.
Die Maßnahmen sollen die Freizeitnutzung mit dem Artenschutz während der sensiblen Laichphase in Einklang bringen. Bis zum Ende des Monats müssen sich Schwimmer an die zugelassenen Flussabschnitte und die genannten Seen halten. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen nach den örtlichen Vorschriften rechnen.