Freiburg behält Gehweg-Sperrung in der Reichsgrafenstraße – Gericht gibt Stadt recht
Gerfried ThiesFreiburg behält Gehweg-Sperrung in der Reichsgrafenstraße – Gericht gibt Stadt recht
Verwaltungsgericht bestätigt Freiburger Entscheidung: Gehwegparkplätze in der Reichsgrafenstraße bleiben gesperrt
Die Entscheidung der Stadt Freiburg, rund 15 Parkplätze auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße abzuschaffen, wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. Das Urteil erging nach einer Klage eines Anwohners, der argumentierte, die Stadt habe die Belange von Autofahrern nicht ausreichend berücksichtigt. Der Fall könnte nun vor ein höheres Gericht gelangen.
Im April 2025 hatte die Freiburger Stadtverwaltung etwa 15 markierte Parkstände entlang der Reichsgrafenstraße entfernt. Zur Begründung hieß es, Gehwege müssten ausreichend Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen bieten – selbst wenn Fahrzeuge dort abgestellt seien.
Der klagende Anwohner warf der Stadt vor, die Interessen verschiedener Verkehrsteilnehmer nicht fair abgewogen zu haben. Sein Anwalt argumentierte, die Bedürfnisse von Autofahrern würden ignoriert. Das Gericht wies diese Position jedoch zurück und gab der Stadt recht.
Freiburgs Vorgehen entspricht damit dem aktuellen rechtlichen Trend in Deutschland, zu dem auch die Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024 zählen. Beide stellen die Sicherheit von Fußgängern über die Bequemlichkeit von Parkenden. Die Stadt betonte zudem, dass es kein gesetzliches Anrecht auf Parkplätze in Wohnumfeldnähe gebe.
Trotz der Abweisung der Klage kündigte der Kläger an, den Fall eskalieren zu wollen. Er beabsichtigt, die Zulassung einer Revision zu beantragen, was den Streit möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht bringen könnte.
Das Urteil stärkt Freiburgs Linie in der Gehwegpark-Frage, die auf die sichere Passage aller Fußgänger abzielt. Sollte die Revision stattfinden, müsste das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die städtische Regelung mit übergeordneten Rechtsstandards vereinbar ist. Bis dahin bleiben die entfernten Parkplätze in der Reichsgrafenstraße für Fahrzeuge gesperrt.






